Der Sänger und Schauspieler hätte sich nach seiner Verurteilung wegen Besitzes und Weitergabe von Kokain im Jahr 2006 diesmal wegen falscher Zeugenaussage im Grauen Haus zu verantworten gehabt. Strafrahmen im Fall einer Verurteilung: bis zu drei Jahre Haft.
Hintergrund ist auch im aktuellen Fall Fendrichs seinerzeitige Kokain-Affäre: Der Austro-Popper soll damals von der Polizei als "Vertrauensperson" geführt worden sein und es einem Fahnder ermöglicht haben, bei einem Konzert im Backstage-Bereich einen Kokain-Lieferanten zu observieren. Weil sich Fendrich im weiteren Verlauf durch Indiskretionen eines Ex-Polizisten in die Medien gezerrt fühlte, soll er diesen Beamten in Richtung Geschenkannahme belastet haben.
Fendrich bekennt sich "nicht schuldig"
Das führte dazu, dass die Staatsanwaltschaft gegen den Polizisten ein Ermittlungsverfahren einleitete, das allerdings recht bald eingestellt wurde. Dafür flatterte Fendrich ein Strafantrag ins Haus, in dem ihm nun die Anklagebehörde unterstellt, in Bezug auf den Polizisten bewusst die Unwahrheit gesagt zu haben. Der Sänger dementiert das und wird sich in der Verhandlung, für die es noch keinen Termin gibt, "nicht schuldig" bekennen.
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