Nach Koks-Affäre

Fendrich droht in neuem Prozess sogar Haftstrafe

Adabei
19.10.2009 17:00
Rainhard Fendrich wird von seiner (Drogen-)Vergangenheit eingeholt: Drei Jahre nach einer Geldstrafe wegen der Weitergabe von Suchtgift muss der Austrobarde erneut vor Gericht. Es geht um den Verdacht der falschen Zeugenaussage in der damaligen Kokain-Affäre. Eine mögliche Verurteilung in dem neuen Prozess könnte den 52-Jährigen nun sogar hinter Gitter bringen. Für Fendrich gilt die Unschuldsvermutung.

2006 schien der Musiker im Wiener Landesgericht mit seiner Sucht abgeschlossen zu haben. Ein erleichterter Fendrich nach dem Urteil: "Ich möchte mich bei allen entschuldigen, denen ich weh getan habe."

Strafrahmen: bis zu drei Jahre Haft
Nach einer erfolgreichen Entzugstherapie holt den Austrobarden im neuen Leben aber seine Drogenvergangenheit wieder ein: Wie der Sprecher der Wiener Staatsanwaltschaft, Gerhard Jarosch, bestätigt, steht der Musiker am 10. Dezember wieder vor Gericht. Im neuen Prozess vor Richterin Kobinger-Böhm geht es um den Verdacht der falschen Zeugenaussage gegen frühere Mitbeschuldigte in der Kokain-Affäre, aber auch damalige Ermittler.

Der Strafrahmen für das Delikt beträgt bis zu 3 Jahre. Zur Sprache bei der Verhandlung könnte auch ein pikantes Detail für Rainhard Fendrich kommen. Im Akt von 2006 wird der Austrobarde als "Vertrauensperson" geführt. Er selbst hatte stets bestritten, als Polizeispitzel gearbeitet zu haben. Fendrichs Anwalt Harald Karl: "Mein Mandant wird sich nicht schuldig bekennen."

Die Kokain-Affäre
Im September 2006 erhob die Staatsanwaltschaft Wien Anklage gegen Fendrich wegen Besitzes und Weitergabe von Kokain. Dem Austropop-Sänger wurde vorgeworfen, seit 15 Jahren Kokain für den Eigenkonsum bezogen und außerdem seit dem Jahr 2002 20 bis 30 Mal gemeinsam mit einem Wiener Promi-Schneider konsumiert zu haben, was die Anklagebehörde als Weitergabe qualifizierte. Im Fall eines Schuldspruchs drohten Fendrich nach Paragraf 27 Suchtmittelgesetz bis zu sechs Monate Haft.

Im Dezember wurde Fendrich schließlich zu einer unbedingten Geldstrafe von 37.500 Euro (150 Tagessätze zu je 250 Euro) verurteilt. Ein Schöffensenat erkannte ihn schuldig, seit 1989 Kokain für den Eigenbedarf erworben und konsumiert zu haben. Er wurde auch wegen Weitergabe des Rauschgifts verurteilt - allerdings in weit geringeren Mengen als von der Anklage angenommen. "Es war klar, dass ich eine Strafe bekommen werde. Ich bin jetzt froh, dass ich es hinter mir habe", so der Künstler nach der Urteilsverkündung.

von Peter Grotter & Christoph Budin (Kronen Zeitung) und krone.at

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(Bild: kmm)



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