Seine Frau, die französische Schauspielerin Emmanuelle Seigner, wurde am Fenster des von Journalisten belagerten Hauses gesehen. Auch seine beiden Kinder leisten Polanski Gesellschaft. Besuch erhielt der gegen seine Auslieferung an die USA kämpfende Regisseur von seinem Anwalt Herve Temime aus Paris. Polanskis Arrest wird von den Schweizer Behörden mit einer elektronischen Fessel überwacht.
Journalisten belagern das Chalet
Einem Journalisten der Boulevardzeitung "SonntagsBlick" war es nach eigenen Angaben gelungen, den Regisseur ans Telefon zu bekommen. Dabei habe Polanski lediglich gesagt, er spreche nicht mit Journalisten. Auch auf die Frage, wie es ihm gehe, habe er keine Antwort gegeben. Zuvor hatte bereits ein Sicherheitsangestellter im Namen der Familie die wartenden Journalisten gebeten, ihre tagelange Belagerung des Chalets mit dem Namen "Milky Way" (Milchstraße) aufzugeben. Der Regisseur wolle mit niemanden sprechen.
Dagegen zitiert die Zeitung "SonntagsBlick" einen Wachmann, mit dem Hinweis, dem prominenten Gast in Gstaad gehe es gut. Die wochenlange Haft habe bei dem Meisterregisseur keine sichtbaren Spuren hinterlassen. "Polanski hat auf mich einen gesunden Eindruck gemacht. Er war eigentlich so wie immer", sagt der Angestellte der Zeitung. Die Polanskis sind langjährige Feriengäste in Gstaad.
Er darf Haus und Grundstück nicht verlassen
Für seine Freilassung aus der Auslieferungshaft hatte sich Polanski verpflichtet, "sein Haus und sein Grundstück zu keiner Zeit zu verlassen", wie das Bundesamt für Justiz erklärte. Die Kaution in Höhe von umgerechnet knapp drei Millionen Euro sei überwiesen. Die Ausweispapiere des Oscar-Preisträgers mit französischer und polnischer Staatsbürgerschaft wurden bei der Polizei hinterlegt.
Das Chalet und das Grundstück werden nun elektronisch überwacht. Die entsprechende Installation sei aktiviert, berichtete das Bundesamt für Justiz. Verlasse Polanski das Haus oder entferne er das Armband, werde Alarm ausgelöst. Sollte Polanski die Auflagen missachten, verfalle seine Kaution an den Schweizer Staat.
Warten auf das Auslieferungsverfahren
Der Hausarrest in Gstaad war durch die Entscheidung des Bundesstrafgerichtes ermöglicht worden. In seinem Heim, das wie alle Häuser in dem 7.000-Einwohner-Ort in etwa
Sex mit 13-Jähriger in den 70er-Jahren
Polanski wird vorgeworfen,
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