Oscar-"Nipplegate"

Beyonce zeigt bei Oscar-Darbietung zu viel

Adabei
25.02.2009 10:14
Während der Oscar-Show ist es niemandem aufgefallen, doch jetzt, zwei Tage nach dem glanzvollen Event im Kodak Theater in Los Angeles, geht ein Bild des tanzenden Hugh Jackman mit Beyonce Knowles um die Welt. Der Grund: Auch die 81. Academy-Awards-Verleihung hatte ihr - wenn auch unbeachtetes - "Nipplegate": Bei der oben im großen Bild gezeigten Showeinlage verrutschte Beyonces Kleid so, dass der Blick auf ihre rechte Brustwarze (kleiner Ausschnitt in der Ecke) frei wurde.

US-Blogger und -Klatschwebsites können ihre Schadenfreude kaum verbergen; gibt es doch extra wegen solcher möglichen Szenen und wegen eventuell zu bösen Reden während der Gala eine Sieben-Sekunden-Verzögerung bei der TV-Ausstrahlung. Doch in diesem Fall half das natürlich nichts...

Die Bilder von Jackmans Auftritten bei der Oscar-Show, die besten Kleider sowie alles zu der Gala findest du in der Infobox!

Zugegeben: An Janet Jacksons Busenblitzer bei der Super-Bowl-Halbzeit-Show im Jahr 2004, kommt die Szene nicht heran - dafür wird sie wohl auch keine Folgen haben. Bei dem Duett hatte Justin Timberlake seiner Gesangspartnerin das Bustier heruntergerissen. Daraufhin war mehrere Sekunden lang Jacksons nackte Brust zu sehen - live vor 90 Millionen Fernsehzuschauern. Ein Skandal! Und der Name "Nipplegate" ward geboren.

Die US-Medienaufsicht FCC hatte daraufhin eine Strafe in Höhe von 550.000 Dollar (440.000 Euro) gegen den TV-Sender verhängt. Nach dreijährigem Rechtsstreit hatte ein Bundesgericht in Philadelphia die Strafe im Juli mit der Begründung aufgehoben, CBS sei nicht für Jacksons Handeln verantwortlich. Im November vergangenen Jahres hat die Regierung von Damals-noch-Präsident George W. Bush daraufhin den Supreme Court angerufen, damit dieser die hohe Geldstrafe gegen den Sender wieder in Kraft setzt. Die Regierung argumentierte in ihrem Antrag, Jacksons "öffentliche Entblößung", die das größte Publikum "in der Fernsehgeschichte" gehabt habe, falle unter das US-Verbot der Erregung öffentlichen Ärgernisses.

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(Bild: kmm)



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