Hohe Anschlagsgefahr

Fußball-EM: Frankreich verlängert Ausnahmezustand

Sport
20.04.2016 12:35

Der nach den Anschlägen von Paris in Frankreich ausgerufene Ausnahmezustand soll auch während der Fußball-EM im Sommer gelten. Der französische Premierminister Manuel Valls kündigte am Mittwoch im Radiosender France Info an, der eigentlich Ende Mai auslaufende Notstand solle um "zwei zusätzliche Monate" verlängert werden. Der Sozialist begründete dies mit der anhaltend hohen Anschlagsgefahr.

Angesichts der Bedrohungslage müssten den Behörden weiterhin die Mittel für einen "besseren Gegenschlag gegen den Terrorismus" gegeben werden, sagte Valls. "Der Ausnahmezustand darf nicht zum Dauerzustand werden", betonte der Premier zugleich. Angesichts von Großereignissen wie der Fußball-EM vom 10. Juni bis 10. Juli und der Tour de France im Juli müsse der Ausnahmezustand aber erneut verlängert werden. Das französische Parlament muss dem noch zustimmen.

Die französische Regierung hatte den Ausnahmezustand nach den Pariser Anschlägen vom 13. November mit 130 Toten ausgerufen. Er erlaubt unter anderem nächtliche Wohnungsdurchsuchungen ohne richterlichen Beschluss, Versammlungsverbote und Hausarrest für mutmaßliche Gefährder. Seit den Anschlägen wurden auf dieser Grundlage mehr als 3500 Wohnungen durchsucht, mehr als 400 Menschen wurden festgenommen.

Islamistische Anschläge befürchtet
Seit den Anschlägen wurde der Ausnahmezustand zweimal verlängert und wäre eigentlich Ende Mai ausgelaufen. In Frankreich werden aber weiterhin islamistische Anschläge befürchtet - insbesondere während der Fußball-EM.

Frankreichs Staatschef Francois Hollande hatte nach den Anschlägen vom November geplant, den bisher lediglich gesetzlich geregelten Ausnahmezustand in der Verfassung zu verankern. Das hätte nicht bedeutet, dass der Ausnahmezustand dauerhaft gilt, die Maßnahmen in Krisenzeiten wären aber auf eine stabilere rechtliche Grundlage gestellt worden.

Hollande scheiterte aber Ende März mit dem Vorhaben, weil es zu großen Widerstand gegen seine Pläne gab, im Zuge der Verfassungsänderung auch eine Ausbürgerung von wegen terroristischer Straftaten verurteilten Franzosen mit doppelter Staatsbürgerschaft im Grundgesetz zu verankern.

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(Bild: KMM)



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