Klare Angelegenheit
Ullrich wird zur Last gelegt, sich am 19. Mai 2014 zweimal betrunken ans Steuer gesetzt zu haben und außerdem zu schnell unterwegs gewesen zu sein. Dabei war er mit zwei Fahrzeugen kollidiert. Der Ex-Sportler selbst hatte anschließend von "unverzeihlichem" Verhalten und einem "Riesenfehler" gesprochen.
Sein Anwalt Markus Neff teilte mit, dass der mit der Staatsanwaltschaft ausgehandelte Strafantrag eine bedingte Freiheitsstrafe von 18 Monaten und eine Probezeit von vier Jahren sowie eine Buße von 10.000 Franken (9.700 Euro) vorsieht. Diesen Antrag muss das Gericht nun beurteilen.
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