Bernhard Lang, Rechtsvertreter der kleinen Amelie, hatte gegen den erstinstanzlichen Zuspruch einer Entschädigung von 6.000 Euro berufen, da ihm der Betrag zu niedrig war - er selbst hatte 25.000 Euro gefordert. Das Mädchen habe eine 5 mal 15 Zentimeter große Skalpierungsverletzung am Kopf erlitten, die sichtbar bleibe, so Lang. Zudem seien über 30 Operationen und eine Haut-Transplantation notwendig gewesen.
Urteil samt Strafmaß unangefochten
Die schreckliche Verletzung war für den Berufungssenat auch schon allein der Grund dafür, warum der Privatbeteiligten-Zuspruch von insgesamt 6.000 Euro auf 13.000 Euro - 10.000 Euro für Schmerzen und 3.000 Euro für die Verunstaltung - erhöht wurde. Das Urteil selbst samt Strafmaß blieb unangefochten. Weder die Verteidigung noch die Staatsanwaltschaft hatten dagegen berufen.
Rottweiler attackierte Amelie im Garten
Der Hund hatte Amelie am 6. Mai 2011 in Wals-Siezenheim im Salzburger Flachgau in den Kopf gebissen. "Avego" war vom Garten des 42-jährigen Hundehalters über einen 1,20 Meter hohen Zaun gesprungen und durch eine stellenweise zwei Meter hohe Hecke geschlüpft. So gelangte der dreijährige Rottweiler in den Garten der Nachbarn, wo Amelie mit ihrem Bruder spielte, und attackierte die Kleine. Der Vierbeiner wurde nach dem Vorfall eingeschläfert.
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