Der Angeklagte beteuerte seine Unschuld. Er habe die Frau nicht zum Geschlechtsverkehr gezwungen, erklärte er Richter Roland Finster. Auch einige Bewohner des Gehörlosenzentrums bezeugten, dass die 22-Jährige freiwillig mitgemacht habe. Ein Kriminalpolizist, der mit den Ermittlungen betraut war, berichtete, dass sie ihm einen Zettel mit den Worten "keine Vergewaltigung" vorgelegt habe. Staatsanwältin Barbara Feichtinger gab nach der Urteilsverkündung keine Erklärung ab.
"Sie erschleichen ihr Vertrauen, um etwas zu erreichen"
Laut Staatsanwältin habe es der Mann schamlos ausgenutzt, dass er der einzige sei, der reden könne. "Sie erschleichen ihr Vertrauen, um etwas zu erreichen", hatte Feichtinger dem 36-Jährigen am ersten Prozesstag am 16. Februar vorgeworfen. "Die Frau hatte den Geschlechtsverkehr keineswegs geduldet."
Auf Anraten ihres schwerhörigen Freundes zeigte die 22-Jährige den Vorfall schließlich an. Er habe sie zur Anzeige nicht gezwungen, aber beeinflusst, sagte der Freund vor Gericht aus. Gegenüber Polizei und Justiz gab die Frau an, dass sie von dem Beschuldigten vergewaltigt worden sei. Der Bosnier wohnte damals mit seiner gehörlosen Frau und den beiden minderjährigen Kindern in dem Heim.
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