Republik zahlt

Vergewaltiger nicht überwacht: Opfer entschädigt

Österreich
25.07.2012 17:38
Der Fall Deniz Aktas hat vor einigen Jahren für Schlagzeilen gesorgt: Nach der Verhaftung des Räubers und Vergewaltigers flüchtete der 29-Jährige im Jahr 2007 aus dem Spital – und vergewaltigte später erneut eine Frau. Die Justiz hatte auf eine Bewachung des Verbrechers, der inzwischen tot ist, in der Klinik verzichtet! Dafür muss die Republik nun zahlen.

Nach einem Tankstellenüberfall wurde Aktas in die Christian-Doppler-Klinik in Salzburg eingeliefert. Wochenlang saß er wegen einer Gehirnerkrankung gehunfähig im Rollstuhl. Damals machte der behandelnde Arzt eindringlich deutlich: "Sein Zustand kann sich bessern." Doch diese Diagnose wurde nicht ernst genommen – und die Justiz erachtete eine Bewachung des Verbrechers in der Klinik als nicht notwendig. Ein fataler Fehler!

Anwalt forderte 40.000 Euro
Denn am 2. April 2007 sprang Aktas auf einmal aus seinem Rollstuhl und flüchtete durch ein unvergittertes Fenster aus dem Spital. Erst sieben Monate später und nach einer neuerlichen Vergewaltigung konnte er wieder verhaftet werden. Opferanwalt Stefan Rieder klagte schließlich die Republik: "Wir fordern 40.000 Euro und eine Haftung für mögliche Spätschäden."

Die Republik wollte keinen langen Prozess und stimmte einem Vergleich zu. Über den Inhalt wurde Geheimhaltung vereinbart. Aber die "Krone" erfuhr: Etwa die Hälfte der geforderten Summe wird bezahlt. Der Täter beging im November 2007 kurz vor einem Gerichtstermin Selbstmord (siehe Infobox).

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