Mordfall Deubler

Verfahren gegen vier Ermittler wird nicht weitergeführt

Salzburg
02.12.2009 15:54
Das Verfahren gegen vier Ermittler wegen falscher Beweisaussage im Salzburger Mordfall Claudia Deubler ist nun endgültig ad acta gelegt. Das Oberlandesgericht Linz hat einen Antrag auf Fortführung des Verfahrens abgewiesen. Es sei nicht zwingend nachweisbar, dass seitens der Ermittler Manipulationen durchgeführt worden seien, lautete die Einstellungsbegründung.

Die 28-jährige Salzburger Taxilenkerin war in der Nacht auf 6. Juli 1993 ermordet worden. Die Exekutive und Justiz sahen zuerst in dem Oberösterreicher Peter H. (35) den Täter. Er wurde 1994 wegen Mordes verurteilt und saß acht Jahre im Gefängnis. Im Wiederaufnahmeprozess 2003 wurde er wegen erwiesener Unschuld freigesprochen.

Einseitige Erhebungen
Richter Peter Reifenberger stellte fest, dass die Erhebungen der Gendarmen einseitig gegen H. geführt worden seien, alles was zu dessen Entlastung hätte dienen können, "wurde einfach negiert". In einem Verfahren im Jahr 2007 wurde Tomi S. (32) wegen Mordes an Deubler zu zwölf Jahren Haft verurteilt.

Peter H. galt als Opfer fragwürdiger Ermittlungen. 15 Jahre nach dem Mord hatte die Staatsanwaltschaft Linz (die STA Salzburg galt als befangen, Anm.) im Vorjahr ein Ermittlungsverfahren gegen die vier Salzburger Exekutivbeamten wegen mutmaßlicher Falschaussagen im Wiederaufnahmeprozess gegen H. und im Prozess gegen Tomi S. und Daniel N. eingeleitet.

Verfahren eingestellt
Im vergangenen März stellte die Behörde das Verfahren jedoch mit der Begründung ein, dass kein tatsächlicher Grund zur weiteren Verfolgung bestehe. Der Vater des Mordopfers, Helmut Deubler, der mehrere Tausend Euro Trauerschmerzensgeld forderte, und auch der freigesprochene Oberösterreicher hatten den Fortführungsantrag eingebracht.
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