Seiss hatte den Gutachter im April angezeigt, weil er in einem Interview gemeint hatte, der Kaprun-Prozess komme einer "korrupten Machenschaft" gleich. Da der Sachverständige in Reutte wohnt, ist die Staatsanwaltschaft Innsbruck zuständig, die aber den Fall an die Korruptionsstaatsanwaltschaft weiterleitete. Die Ermittlungen gegen den Kaprun-Gutachter wurden nach etwas über vier Monaten eingestellt mit der Begründung: "Nach Einvernahme des Beschuldigten, des Anzeigers und der Zeugen sind die Tatvorwürfe nicht mit der für ein Strafverfahren notwendigen Sicherheit nachweisbar." Das Verfahren gegen Seiss wurde innerhalb einer Woche eingestellt. Hier lautete die Begründung: "Die Verfolgung ist aus rechtlichen Gründen unzulässig."
Opferanwalt Gerhard Podovsovnik kritisierte die "skandalös kurze Verfahrensdauer" gegen den Strafrichter des Kaprun-Prozesses, die "ohne jegliche Prüfung der Vorwürfe innerhalb nicht einmal einer Woche eingestellt wurde". Dies sei bezeichnend für den gesamten Ablauf des Kaprun-Prozesses, meinte Podovsovnik.
Die Bestrebungen um eine Wiederaufnahme des Strafverfahrens in Österreich wurden im Juni 2010 endgültig eingestellt. Dagegen wird Podovsovnik nach eigenen Angaben noch im September eine weitere Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte im Namen seiner 160 Mandanten einbringen. In Deutschland seien nach wie vor Erhebungen der Staatsanwaltschaft wegen des Vorwurfes des Betruges insbesondere des Leistungsbetruges vor allem an deutschen Opferfamilien im Laufen, betonte der Opferanwalt.
Am 11. November 2000 fanden beim Flammeninferno in der Standseilbahn auf das Kitzsteinhorn 155 Menschen den Tod. Beim Strafverfahren gegen 16 Beschuldigte sprach Seiss beim Strafprozess alle frei, das Oberlandesgericht Linz bestätigte das Urteil.
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