Kaprun-Katastrophe

“Verdacht reicht nicht”: Opferanwalt blitzt mit Klage ab

Salzburg
01.07.2011 12:21
In Zusammenhang mit der Brandkatastrophe in Kaprun ist Opferanwalt Gerhard Podovsovnik mit seiner Klage wegen "schweren gewerbsmäßigen Leistungsbetruges mittels Kartellbildung" gegen zwölf Personen bei der deutschen Staatsanwaltschaft Amberg vorerst abgeblitzt. Die Ermittlungen wurden bereits am 27. Mai eingestellt. "Wir gehen davon aus, dass der Verdacht für Straftaten nicht ausreicht", sagte der Leitende Oberstaatsanwalt Walter Leupold am Freitag. Am 11. November 2000 waren in einer Seilbahn 155 Menschen ums Leben gekommen.

Bei den Beschuldigten habe es sich vorwiegend um Beteiligte der Kaprun-Vermittlungskommission und um Gerichtsgutachter gehandelt, sagte Oberstaatsanwalt Jochen Diesch, der seit März mit den Ermittlungen in Amberg betraut war. Podovsovnik habe den Beklagten vorgeworfen, dass Opferangehörige und Überlebende der Seilbahnkatastrophe getäuscht und genötigt worden seien, damit sie den Entschädigungszahlungen von insgesamt 13,9 Millionen Euro zustimmen, erläuterte Diesch.

Die Kommission hatte sich am 17. Juni 2008 darauf geeinigt, diese festgesetzte Summe an 451 Anspruchssteller nach einem Punktesystem aufzuteilen. Zusätzlich zu den 13,9 Millionen Euro, die von der Gletscherbahnen Kaprun AG, der Republik Österreich sowie der Generali Versicherung aufgebracht wurden, haben die Hinterbliebenen noch 9,23 Millionen Euro von Versicherungen erhalten.

Opferanwalt hielt Gutachter für befangen
Der österreichische Opferanwalt bezeichnete diese Vergleichssumme als nicht ausreichend. Es hätten in einem Kartell Absprachen stattgefunden, um Einzelentschädigungen in Millionenhöhe zu vermeiden, lautete sein Vorwurf. Podovsovnik hielt zudem fünf Gutachter des abgeschlossenen Kaprun-Strafverfahrens - alle 16 Angeklagten wurden rechtskräftig freigesprochen - für befangen.

Aus rechtlicher Sicht habe er keinen Betrug nachweisen können, begründete Staatsanwalt Diesch die Verfahrenseinstellung. Podovsovnik hat dagegen bereits Beschwerde eingelegt. Diese wird in der nächsten Woche der Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg vorgelegt. "Wenn die Beschwerde dort abgewiesen wird, gibt es noch die Möglichkeit, ein Klageerzwingungsverfahren beim Oberlandesgericht Nürnberg anzustreben", erläuterte Diesch. Falls die Beschwerde dort auf offene Ohren stößt, kann die Staatsanwaltschaft Amberg mit weiteren Ermittlungen oder mit der Anklageerhebung beauftragt werden.

"Vertuschung, Verschleppung, Manipulation"
Der Opferanwalt hatte stets von Vertuschung, Verschleppung, Beweismittelfälschung und Manipulation von Gutachten gesprochen. Auch die Korruptionsstaatsanwaltschaft in Wien befasst sich derzeit mit einer Anzeige. "Wir überprüfen die erhobenen Vorwürfe", sagte am Freitag deren Sprecher Martin Ulrich.

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