18.000 € Geldstrafe

Unglückslenker nach Todescrash verurteilt

Salzburg
28.10.2010 18:21
Ein Toter, drei Schwerverletzte und ein Leichtverletzter sind die Folge eines Verkehrsunfalls auf der B311 in Saalfelden (Pinzgau) am 24. Jänner 2009 gewesen. Der Unfalllenker, ein 45-jähriger Deutscher aus dem Saarland, wurde am Donnerstag von einem Salzburger Einzelrichter nicht rechtskräftig schuldig gesprochen. Er erhielt eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung verbunden mit einer 18.000 Euro hohen Geldstrafe wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung unter besonders gefährlichen Verhältnissen.

Der Angeklagte sei damals in einem "übermüdeten Zustand" und für die vorherrschenden Fahrverhältnisse mit einer relativ überhöhten Geschwindigkeit unterwegs gewesen, sagte Staatsanwalt Leon-Atris Karisch. Sein Vorwurf basiert auf einem Sachverständigen-Gutachten: Demnach war die Straße beim Brandlhof nass und teilweise vereist. Zum Unfallzeitpunkt, gegen 6.40 Uhr, war es zudem noch dunkel. Die Limousine kam in einer Rechtskurve auf die Gegenfahrbahn und krachte frontal in das Auto einer niederländischen Urlauberfamilie.

Der niederländische Lenker, ein damals 40-jähriger Mann aus Drachten, erlag einen Tag später im Krankenhaus seinen schweren Kopfverletzungen. Zwei Insassen in dem niederländischen Wagen - die 40-jährige Lebensgefährtin des Verstorbenen und der vier Jahre alte, gemeinsame Sohn - wurden schwer verletzt. Der Beifahrer des Deutschen erlitt leichte Verletzungen.

"Unfall war riesiger Schicksalsschlag"
An den Crash konnte sich der Versicherungskaufmann nicht mehr erinnern. Er sei selbst schwer verletzt worden, im künstlichen Koma gelegen und habe eine Amnesie erlitten, erklärte er Einzelrichter Michael Fischer. "Der Unfall war ein riesiger Schicksalsschlag für alle Beteiligten. In der Sache tut es mir sehr leid." Er wisse noch, dass er um 1 Uhr in der Nähe von Saarbrücken im Dienstwagen seines Kollegens weggefahren sei. Alle eineinhalb bis zwei Stunden hätten sie sich beim Fahren abgelöst, um einer Übermüdung vorzubeugen. Er habe den Wagen zuletzt ab dem oberbayerischen Schneizlreuth nahe der Salzburger Grenze gelenkt.

Unfalllenker zeigte sich teilgeständig
Verteidigerin Alexandra Tosch argumentierte, es sei aufgrund des Gutachtens nicht objektivierbar, ob ein Sekundenschlaf oder ein Schleudern das Auto auf die Gegenfahrbahn gebracht habe. Ihr Mandant bekenne sich zur Fahrlässigkeit schuldig, nicht aber zu der Zusatzqualifikation "unter besonders gefährlichen Verhältnissen". "Er war mit 94 km/h unterwegs, das liegt deutlich unter der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h."

Der Richter sprach den Privatbeteiligten jeweils 5.000 Euro Teilschmerzensgeld zu. Weder die Verteidigerin noch der Staatsanwalt gaben eine Erklärung ab - das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.

Salzburg



Kostenlose Spiele