Minister Alois Stöger legte im Parlament die neuesten Daten vor – sie stammen aus 2009. Da war in Salzburg Ombudsmann Alexander Geyrhofer 785 Mal im Einsatz, um Tiertransporte zu überprüfen. Und in jedem zehnten Transporter musste das Vieh unnötig leiden: Die Lkws hatten zu viele Kälber geladen, die so keinen Platz mehr hatten, Einstreu fehlte, die Decke war zu niedrig, so dass Rinder kaum richtig stehen konnten, Kühe waren schlecht angebunden und es gab Verletzungen, weil behornte und unbehornte Rinder gemeinsam transportiert wurden.
Verantwortliche können nicht ausgeforscht werden
In 15 argen Fällen setzte es deshalb eine Geldstrafe – aber ein Verfahren musste eingestellt werden, "weil die in einem anderen Land wohnenden Verantwortlichen nicht ausgeforscht werden konnten", berichtet Stöger. Auch in der Steiermark, im Burgenland und in Niederösterreich mussten die Behörden Strafverfahren gegen solche Tierquäler einstellen.
Zustellung der Strafbescheide von Behörden verzögert
Den Grund dafür schildert Dr. Elmar Stadler als Referatsleiter beim Land: "Hier passiert leider dasselbe wie bei Radarstrafen", meint er vorsichtig. Das bedeutet im Klartext: Behörden, vor allem im Osten und in Italien, verzögern die Zustellung der Strafbescheide – sie sind verjährt, bis sie ausgehändigt werden. Oder sie lehnen die Herausgabe von Adressen ab, weil das angeblich dem Datenschutz widerspricht. Die Tierquälerei bei Transporten bleibt damit straffrei. "Aber trotz dieser Einzelfälle muss man sagen, dass die Zustände auf den Tier-Lkws bedeutend besser geworden ist, seit es regelmäßige Kontrollen gibt", wissen die Beamten beim Land.
von Robert Redtenbacher, Kronen Zeitung
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