Zwei Monate davon sprach der Schöffensenat unbedingt aus. Da der Angeklagte jedoch zwei Monate in Untersuchungshaft gesessen war, ist der unbedingte Anteil der Strafe bereits verbüßt, wie Christina Rott, Sprecherin des Landesgerichtes Salzburg, erklärte.
Der 46-Jährige hatte damals aus Verzweiflung die Tat begangen. Er habe erfahren, dass er seine Privatwohnung verliere, deshalb benötige er dringend eine städtische Wohnung, hatte der Syrer dem Sachbearbeiter am Vormittag des 3. September 2013 erklärt. Als dieser dem Mann jedoch erläuterte, dass er unmöglich sofort eine städtische Wohnung bekommen könne, sprach der verzweifelte 46-Jährige besagte Drohung aus. Dann verließ er das Amt, um 20 Minuten später mit dem Terpentin zurückzukehren. Er übergoss sich mit der Flüssigkeit und verschüttete es laut Zeugen auch im Büroraum.
Danach holte der 46-Jährige ein Feuerzeug hervor und entfachte eine Flamme, das Terpentin entzündete er jedoch nicht. Die schockierten Mitarbeiter konnten eine Eskalation durch gutes Zureden verhindern, bis die von dem Sachbearbeiter alarmierte Polizei eintraf und den Mann festnahmen.
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