Warum die Causa fast zwei Jahre beim Verfassungsgerichtshof liegt, begründet Neuwirth mit Arbeitsanhäufung. Denn seit der VfGH mit Wirkung vom 1. Juli 2008 auch für Beschwerden gegen den Asylgerichtshof zuständig ist, habe sich die Zahl der Anträge verdoppelt. Seit 1. Jänner 2010 gingen rund 2.000 Beschwerde-Anträge und zusätzlich 2.650 Beschwerden gegen Asylgerichtshof-Entscheidungen beim Verfassungsgerichtshof ein. Die Mehrarbeit könne dazu führen, dass einzelne Verfahren doch länger als die durchschnittliche Erledigungszeit von neun Monaten dauern.
"Umfangreiches Vorverfahren eingeleitet"
Falls sich der VfGH für die "Fliegerbomben-Klage" zuständig erklärt, werde vermutlich auch im ersten Halbjahr 2011 in der Sache selbst entschieden. "Es ist ein umfangreiches Vorverfahren eingeleitet worden. Es wurden auch die neun Landesregierungen befragt, wie sie zu diesem Thema stehen", erklärte Neuwirth. Der Rechtsstreit ist deshalb so brisant, weil österreichweit schätzungsweise rund 15.000 Fliegerbomben in der Erde schlummern. Die Suche und Bergung für ein Kriegsrelikt kostet im Schnitt rund 200.000 Euro. Der Bund sah sich bisher aber nur für die Entschärfung und den Abtransport der Fliegerbomben zuständig.
Der Rechtsvertreter der Stadt Salzburg, Friedrich Harrer, vermisst eine bundesgesetzliche Regelung. "Das ist keine Lösung, wenn man sagt, die Bomben liegen herum und wir hoffen, dass sie nicht losgehen." Da es sich um einen Präzedenzfall handle, lasse sich eine Lösung auch nicht so leicht aus dem Ärmel schütteln, weiß auch der Rechtsanwalt.
Die Stadt Salzburg pochte in einem zivilgerichtlichen Musterprozess - er begann im Juni 2003 - auf das Kriegsmaterialgesetz sowie die Gefahrenabwendungspflicht des Bundes. Doch die Republik wollte nicht zahlen: Das Innenministerium sei vom Gesetz her erst ab dem Zeitpunkt zuständig, wenn Kriegsrelikte freigelegt sind, wurde argumentiert.
Klage zurückgewiesen
Das Landesgericht Salzburg hatte den Bund in einem Urteil vom August 2007 grundsätzlich dazu verpflichtet, die Kosten der Fliegerbombenbergung weitgehend zu übernehmen. Das Oberlandesgericht Linz verneinte diese Verpflichtung allerdings im März 2008 mit der Begründung, der Bund müsse nur für die Bergung der bereits freiliegenden Fliegerbomben aufkommen. Daraufhin brachte die Stadt die Klage beim Obersten Gerichtshof ein. Der wies sie am 5. November 2008 wegen Unzuständigkeit zurück. Sollte sich auch der VfGH für unzuständig erklären, geht die Klage wieder zurück an den OGH. Das Verfahren würde damit weiter in die Länge gezogen.
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