Bei dem Brand in der Standseilbahn auf das Kitzsteinhorn kamen 155 Menschen ums Leben. Für alle strafrechtlich verfolgten Personen sei die Verjährung je nach Tatzeitpunkt zwischen Ende 2004 und März 2010 eingetreten, für alle nicht strafrechtlich verfolgten Personen spätestens am 11. November 2005, bestätigte die Sprecherin diesbezügliche Medienberichte.
Wiederaufnahmeanträge schwierig
Das Strafverfahren gegen 16 Verdächtige wegen fahrlässiger Herbeiführung einer Feuersbrunst war von der Staatsanwaltschaft am 1. Juni 2001 eingeleitet worden. Das Urteil in erster Instanz, das für alle Angeklagten einen Freispruch erwirkte, erfolgte am 19. Februar 2004. Es wurde am 27. September 2005 in zweiter Instanz bestätigt. Aufgrund der in Betracht kommenden Tatbestände ergebe sich eine Verjährungsfrist von fünf Jahren, hieß es. Die Verjährungsfrist beginne spätestens mit dem Zeitpunkt des Unglücks am 11. November 2000.
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