Minus 17,2 Prozent

Starker Rückgang bei Arbeitslosigkeit im August

Salzburg
01.09.2010 15:08
Ende August waren in Salzburg 8.840 Personen als arbeitslos gemeldet, das bedeutet ein Minus um 17,2 Prozent gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres. Grund genug für Landeshauptfrau (und Arbeitsmarktreferentin) Gabi Burgstaller, um zu frohlocken: "Salzburg kann damit im Österreich-Vergleich auf den stärksten Rückgang der Arbeitslosigkeit verweisen. Damit ist der Aufwärtstrend auf dem Salzburger Arbeitsmarkt seit sechs Monaten ungebrochen."

Die Zahl der nicht als arbeitslos definierten Schulungsteilnehmer ist in Salzburg nur mehr geringfügig um 4,6 Prozent oder 107 auf 2.419 Personen gestiegen (Österreich: plus 9,0 Prozent). Die Arbeitslosenquote ist mit 3,5 Prozent die mit Abstand niedrigste bundesweit und liegt als einzige in Österreich deutlich unter der Vier-Prozent-Marke. "In den Jahren 2009 und 2010 hat das Land gemeinsam mit dem Arbeitsmarktservice massiv die Ausbildung von jungen Menschen gefördert. Das wird auch 2011 in vollem Umfang weitergeführt. Nun geht es auch darum, den Bereich des lebensbegleitenden Lernens stärker in den Blickpunkt zu rücken und konkrete Maßnahmen zu setzen", sagte Burgstaller.

Bundesweit sank die Zahl der vorgemerkten Arbeitslosen im Vorjahresvergleich um 20.405 (minus 8,5 Prozent) auf 218.398, die Schulungen stiegen zwar um 5.171 auf 62.865, zusammen waren damit 281.263 Menschen ohne Job; insgesamt betrug der Rückgang bei Arbeitslosen und Schulungen ("Nettoveränderung") aber 15.234 Personen, also minus 5,1 Prozent.

Arbeiterkammer-Präsident Herbert Tumpel sieht im Rückgang einen "Erfolg der beschäftigungs- und konjunkturpolitischen Anstrengungen". Der Rückgang bringe jedoch keine "nachhaltige Entspannung" am Arbeitsmarkt, die Arbeitslosigkeit sei "unerträglich hoch" und bedeute für viele "massive finanzielle Einbußen". Die Umsetzung der Mindestsicherung in den Bundesländern Wien, Niederösterreich und Salzburg lobt Tumpel, an die anderen Bundesländer appelliert er, diese "so rasch wie möglich" umzusetzen. Die AMS-Maßnahmen zur Verhinderung von Langzeitarbeitslosigkeit dürfen laut Tumpel nicht zurückgenommen werden.

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