Grabungsverbot

Stadt warnt am Salzachsee vor “Sickergas”

Salzburg
19.10.2010 08:42
Das Ministerium hat die Vorschriften für alte Abfalldeponien verschärft – deshalb gelten jetzt rund um den Salzachsee im Norden Salzburgs strenge Regeln für alle Grund- und Hausbesitzer. Keller müssen gasdicht sein, Nutzwasserbrunnen sind verboten, in einer Schrebergartensiedlung gilt ein Grabungsverbot über 0,5 Meter.

Dort wo jetzt der Salzachsee, Sportflächen und Wiesen sind, waren in den 50er-Jahren Schottergruben – da kippte die Stadt jahrelang ihren ganzen Hausmüll ab. Später wurde alles rekultiviert und als Erholungsgebiet genützt. Aber der Abfall im Untergrund blieb gefährlich. Seit den 80-Jahren ist bekannt, dass brennbares „Sickergas“ austritt.

Auf Druck des Ministeriums aus Wien verschärft die Stadt zur Sicherheit die Vorschriften im ganzen Gebiet:

  • Bei Wohnhäusern um die frühere Mülldeponie ist für Keller eine Überprüfung nötig, ob sie gasdicht sind. Sie müssen außerdem öfters gelüftet werden.
  • Bei Grabungen muss eine zusätzliche Person als „Aufpasser“ dabei sein.
  • Vor Betreten von Schächten oder Kanälen ist es notwendig, dass vorher der Gasgehalt genau gemessen wird.
  • Nutzwasser-Brunnen sind im Bereich der früheren Deponie generell verboten.
  • Dazu gilt für die Schrebergartensiedlung Herrenau ein „Grabungsverbot“ tiefer als 0,5 Meter: Sonst würde die Abdeckfolie der Abfalldeponie zerstört.

Am 2. November (19 Uhr) gibt es in der TRIbühne Lehen eine Bürgerversammlung zu den neuen Regeln.

von Robert Redtenbacher, Kronen Zeitung

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