Die Verordnung befindet sich bereits in Begutachtung. Von dieser konkret betroffen sind unter anderem Federdruckwaffen-Spielzeug, aber auch mit Gas oder Strom betriebene Waffen im weiteren Sinn, die nicht nur erhebliches tatsächliches Verletzungspotenzial aufweisen, sondern aufgrund ihrer Verwendung – im extremen Fall bei Paintball- oder Military-Spielen – nicht mit den Zielen eines umfassenden Jugendschutzes in Einklang zu bringen seien.
Bei diesen Spielzeugwaffen werden kleine Plastikkugeln abgefeuert. Der Umgang damit gefährde Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung. "Softguns gehören nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen", betonte Scharer: "Waffen sind generell kein Spielzeug." An die Eltern appellierte die Landesrätin, ihren Kindern kein solches Spielzeug zu kaufen.
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