Fataler Zwischenfall

Snowboarder von Pistenraupe erfasst – Prozess vertagt

Salzburg
09.03.2011 15:35
Wie gefährlich der Transport einer Schneekanone mit einer Pistenraupe während des "Publikumsskilaufes" sein kann, hat sich bei einem schweren Unfall in Saalbach-Hinterglemm (Pinzgau) am 2. Jänner 2009 gezeigt - nun hat es dazu ein Nachspiel vor Gericht gegeben. Ein Snowboarder war gestürzt, anschließend von der Raupe überrollt und schwer verletzt worden. Der Raupenfahrer, der Pistenchef und der Verband der Hinterglemmer Bergbahnen mussten sich am Mittwoch vor Gericht verantworten. Urteil gab's aber keines, der Prozess wurde am Nachmittag zur Einvernahme weiterer Zeugen vertagt.

"Die Verhandlung wird Mitte Juni fortgesetzt", teilte der Präsident des Salzburger Landesgerichtes, Hans Rathgeb, am Nachmittag mit. Dann kann auch der gerichtlich beeidete Sachverständige Gerhard Kronreif zu seinem Gutachten befragt werden.

Alle Angeklagten hatten zuvor ihre Unschuld beteuerten, eine einmalige, schicksalhafte Verkettung von unglücklichen Umständen habe zu dem bedauernswerten Unfall geführt, doch eine Verletzung der Sorgfaltspflicht bestehe nicht. "Das Salzburger Motorschlittengesetz wurde eingehalten. Der Strafantrag stützt sich auf die deutsche Norm, die in Österreich nicht bekannt ist", sagte der Anwalt der Bergbahnen. Staatsanwalt Georg Kasinger lastete den Beschuldigten fahrlässige, schwere Körperverletzung unter besonders gefährlichen Verhältnissen an.

Keine entsprechenden Vorschriften vorhanden
Es gebe in Österreich keine Vorschriften, die den Transport von Schneekanonen während der geöffneten Pisten verbieten würden. In den Bedienungsanleitungen für die Schneekanone und das Pistengerät stünden keine Warnhinweise bezüglich des Transportes, führte der Verteidiger weiter aus. Im Jahr 2007 habe der Fachverband zwar Sicherheitsvorschläge für den Betrieb von Pistenraupen ausgearbeitet, "zu dem gegenständlichen Problem findet sich darin nichts".

Passiert war der Unfall am 2. Jänner 2009 um 13.20 Uhr auf der Piste Nummer 13. Der 41-jährige Pistenraupenfahrer hatte zuvor eine mobile Schneekanone auf den Bully montiert und fuhr von der Liftstütze Nummer fünf bergwärts in Richtung Mittelstation. Von dort sollte die Piste weiter künstlich beschneit werden. Dass durch die Anbringung der Kanone die Sicht nach vorne eingeschränkt war, ist für den Erstangeklagten nichts Außergewöhnliches. Seit 1996 transportiere er die Kanonen auf diese Art und Weise. Zur Warnung der Wintersportler habe er die Drehleuchte und das Pieps-Signal des Bullys eingeschaltet, auch damals, schilderte der Liftangestellte. "Ich wählte damals die Piste Nummer 13, weil sie weniger frequentiert war."

Erstangeklagter: "Damit hab ich nicht gerechnet"
Er wisse, wenn sich ein Wintersportler im "sichttoten Bereich" befinde, könne er nicht reagieren, sagte der Angeklagte. Um trotz eingeschränkter Sicht den Pistenbetrieb zu beobachten, könne er die Kanone auf dem Windarm nach links und rechts schwenken, was rund vier Sekunden Zeit in Anspruch nehme. "Das Problem war, dass der Snowboarder zu weit vor mir gestürzt ist, damit hab ich nicht gerechnet." Er sah auf der rechten Seiten einen Schatten, hörte irgendetwas. "Ich dachte mir, das muss jetzt ein Skifahrer gewesen sein." Der Raupenfahrer leistete Erste Hilfe, der Snowboarder erlitt schwere Gesichts- und innere Verletzungen und ein Polytrauma. Er kenne die Richtlinien für Pistenraupenfahrer, "der Transport von Schneekanonen war aber nie Thema im Unternehmen", erklärte der 41-jährige Einheimische. Seit dem Unfall ist er traumatisiert, er befördert keine Schneekanonen mehr.

Laut Staatsanwalt hätte die Piste für den Transport im Hangbereich abgesperrt werden sollen und der Raupenfahrer einen Begleiter zur besseren Sicht benötigt. Das sei nicht üblich gewesen, meinte der zweitangeklagte 28-jährige Pistenchef. Wie der Raupenfahrer die Kanone transportiere, habe er nach den Gegebenheiten an Ort und Stelle zu entscheiden. "Wurde die Sichtbeschränkung jemals thematisiert, wenn eine Schneekanone darauf war?", fragte Einzelrichterin Daniela Meniuk-Prossinger. "Seit es mobile Schneekanonen gibt, wurden die Transporte so durchgeführt. Ein Problem hat es bis dato nie gegeben."

Symbolbild

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