Bewusstlos gewürgt

Schwiegersohn verging sich an 50-Jähriger: Haftstrafe

Österreich
10.01.2013 11:24
Ein 23-jähriger Salzburger ist am Donnerstag zu einer dreijährigen Haftstrafe, davon ein Jahr unbedingt, verurteilt worden. Der junge Mann hatte im Oktober des Vorjahres die 50-jährige Mutter seiner Lebensgefährtin bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt, sie vergewaltigt und mit dem Umbringen bedroht.

Wie Staatsanwältin Barbara Feichtinger erklärte, hatte der beschuldigte Kraftfahrer seine "Schwiegermutter in spe" in der Nacht auf den 26. Oktober in einem Lokal getroffen und gegen 1.30 Uhr nach Hause begleitet. "Unter dem Vorwand, die Toilette aufsuchen zu müssen, begehrte er Einlass", schilderte die Staatsanwältin.

Bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt und vergewaltigt
Das WC habe der Beschuldigte dann nackt verlassen. Der Aufforderung der 50-Jährigen, sich wieder anzuziehen, sei der Mann nicht nachgekommen. "Er begab sich ins Wohnzimmer und stieß sie auf die Couch zurück. Er würgte sie so heftig, dass sie bewusstlos wurde, und vergewaltigte sie. Sie erlitt Würgemale am Hals und Kinn", so die Juristin.

Der Angeklagte habe der Frau auch noch gedroht, er würde sie umbringen, falls sie nicht stillhalte oder Anzeige erstatte. Sie würde in diesem Fall auch ihre Enkelin nie wieder sehen - das vierjährige Mädchen ist das gemeinsame Kind des Beschuldigten und seiner Lebensgefährtin.

Mann in Tatnacht stark alkoholisiert
Verfahrenshelferin Verena Zörweg erklärte, der Angeklagte bekenne sich zur Tat. Der Mann sei in der Tatnacht erheblich alkoholisiert gewesen und hätte Erinnerungslücken. Der vorsitzende Richter hob bei der Urteilsverkündung das besonders brutale Vorgehen des Salzburgers hervor. Dieser habe die Vertrauenssituation zu der 50-Jährigen ausgenützt.

Der Angeklagte wurde zu drei Jahren Haft, davon ein Jahr unbedingt, verurteilt. Nach der Entlassung aus dem Gefängnis muss sich der bisher unbescholtene Mann einer psychotherapeutischen Behandlung unterziehen. Der Vorsitzende ordnete auch die Bezahlung eines Teilschmerzensgeldes in der Höhe von 4.000 Euro an das Opfer für die erlittenen körperlichen und seelischen Schmerzen an.

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