Er sei zum Zeitpunkt des Unfalls an jenem Freitag nicht unter Einfluss irgendwelcher Betäubungsmittel gestanden, sagte der Beschuldigte zu Einzelrichterin Anna-Sophia Geisselhofer. Zuletzt habe er am Wochenende davor "relativ viel" Cannabis geraucht, erklärte der Salzburger. Ein Alkoholtest nach dem Unfall verlief für ihn zwar negativ, im Blut und Urin sei aber das Suchtmittel nachgewiesen worden, hielt ihm die Richterin vor. Bei dem Unfallopfer wurden 2,51 Promille Alkohol im Blut festgestellt.
Der Fußgänger und ein weiterer Mann seien ihm auf der rechten Straßenseite entgegengekommen, obwohl sich auf der linken Seite ein Gehsteig samt Beleuchtung befunden habe, schilderte der Angeklagte. "Als ich auf ziemlich gleicher Höhe war, hat der erste Mann die Hand rausgerissen. Ich habe mich darauf konzentriert und den Wagen nach links gelenkt. Da ist der zweite Mann rausgerannt, mit dem Kopf genau auf die A-Säule meines Wagens. Die sind ziemlich weit auf der Straße gegangen, ich war relativ weit in der Fahrbahnmitte." Weil alles so schnell gegangen sei, habe er nicht mehr bremsen können. Seiner Einschätzung nach war er bei der 50er-Beschränkung nicht schneller als 66 km/h unterwegs, meinte der Salzburger.
Beschuldigter war 24 km/h zu schnell unterwegs
Doch gleich zwei Sachverständige widersprachen dem Angeklagten: Laut Gerichtsmediziner Fabio Monticelli war der festgestellte Wert des berauschenden Wirkstoffs Tetrahydrocannabinol (THC) im Blut des Autofahrers so hoch, dass der Cannabis-Konsum "viel zeitnaher" zum Unfallzeitpunkt erfolgt sein musste. Es gebe auch Anzeichen dafür, dass der Salzburger damals ein Dauerdrogenkonsument gewesen sei.
Dem Kfz-Gutachter Gerhard Kronreif zufolge lag die Aufprallgeschwindigkeit bei zumindest 74 Stundenkilometern, der Beschuldigte war demnach um mindestens 24 km/h zu schnell unterwegs. Hätte sich der Salzburger an die vorgeschriebene Geschwindigkeit gehalten, wäre der Unfall vermeidbar gewesen, so Kronreif.
Die Richterin glaubte den Angaben der Sachverständigen. Sie lastete aber auch dem Fußgänger ein Mitverschulden an, da er sich rund einen Meter weit auf der Fahrbahn befunden habe. Weder Staatsanwalt Marcus Neher noch Verteidiger Peter Cardona gaben eine Erklärung ab.
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