Tempo 80 auf A1

Salzburg: Schaden weigert sich, Raser zu bestrafen

Österreich
03.12.2013 17:02
Der geplante, drei Monate dauernde Probebetrieb von Tempo 80 im nächsten Jahr auf Salzburgs Stadtautobahn (A1) sorgt erneut für Aufregung. Bürgermeister Heinz Schaden (SPÖ) will die Strafen von Verkehrssündern, die auf 20.000 Euro pro Tag geschätzt werden, von der Stadt nicht einheben lassen. "Das ist verwaltungstechnischer Wahnsinn."

"Wir stocken doch nicht auf Zuruf unser Strafamt mit fünf Posten für gerade mal drei Monate auf. Abgesehen davon wollen wir dieses Abzockergeld gar nicht haben. Soll es das Land doch selber einheben", wetterte der Bürgermeister am Dienstag in einer Aussendung.

Wie das Magistrat erhoben habe, wäre nach derzeitigem Wissensstand mit rund 400 Strafverfahren pro Tag zu rechnen. Daraus ergebe sich ein zusätzlicher Personalaufwand von fünf Mitarbeitern, für die auch eine entsprechende Raumvorsorge zu treffen wäre, erläuterte Schaden. Hinzu komme eine Anbindung an die EDV des Innenministeriums.

Schaden "will dieses Geld definitiv nicht"
Das Land, das sich den Probebetrieb von Tempo 80 gewünscht habe, müsse sich an den diesbezüglichen Kosten nicht beteiligen, erklärte der Bürgermeister. "Wir wollen dieses Geld definitiv nicht. Und so viel Aufwand für drei Monate ist einfach sinnlos. Da haben wir Besseres zu tun, als das mit unserem Personal zu unterstützen. Das kommt für mich nicht infrage." Diese Position sei auch mit dem ressortzuständigen Bürgermeister-Stellvertreter Harry Preuner (ÖVP) abgesprochen.

Das Büro Preuner tat dann am Dienstnachmittag in einer Aussendung die Befürchtung kund, dass Landeshauptmann-Stellvertreterin Astrid Rössler (Grüne), die den Probebetrieb initiiert hatte, eine dauerhafte Regelung von Tempo 80 beabsichtige. Ein Sprecher von Rössler sagte dazu: "Erst wird einmal der Probebetrieb abgehalten, dann wird evaluiert." Mehr sei derzeit nicht geplant.

Und die Weigerung des Bürgermeisters, Strafen während der Testphase einzuheben, kommentierte der Sprecher wie folgt: Die Bezirksverwaltungsbehörde müsse auf dem Boden der Rechtsstaatlichkeit handeln, die Behörde könne das Einheben von Strafen nicht verweigern.

Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.



Kostenlose Spiele