2190,48 Euro macht die Rechnung aus, die Haller dem Musikum gestellt hat. Für ihre Arbeit bei der Weitergabe einiger Räume an "MARK". Diese Kosten wollte das Musikum an den Magistrat weiterverrechnen. Die Stadt lehnte aber eine Bezahlung ab.
"Weil es moralisch nicht in Ordnung ist, dass Haller als Anwältin für Subventionsempfänger tätig ist, deren Subventionen sie zuvor im Gemeinderat beschlossen hat", erklärt ein Insider. "Das ist kein Einzelfall, sie vertrat auch das Rockhouse, als ein Besucher wegen der Türsteher ums Leben kam."
Haller: "Ich trenne ganz genau zwischen Klienten und Politik, damit es keinen Interessenskonflikt gibt. Das Musikum ist ein langjähriger Klient, ich lasse mir sicher kein Berufsverbot als Anwältin verpassen. An der ganzen Sache ist nichts moralisch Verwerfliches."
von Robert Redtenbacher, Kronen Zeitung
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