Wie geht's weiter?

Salzburg bastelt an eigener Lösung für die Flugrettung

Salzburg
13.10.2010 14:35
Das von einer Neuausschreibung einiger Flugrettungsstandorte betroffene Bundesland Salzburg will - wie auch Tirol, Oberösterreich, die Steiermark und Kärnten - an einer eigenen Lösung dafür basteln. Ob das Innenministerium deshalb seine laufende Ausschreibung zur Vergabe einer Dienstleistungskonzession zurückziehen wird, ist offen. Generell seien "die Länder gefordert, Lösungen zu finden, weil es (das Rettungswesen, Anm.) ihre ursächliche Kompetenz ist", sagte Innenministeriums-Sprecher Rudolf Gollia.

Unklarheit herrscht vor allem, wie es mit dem bisher vom ÖAMTC betriebenen Standort am Salzburger Flughafen weitergehen soll. "Im Grunde ist das eine verfahrene Situation", sagte Landeshauptfrau Gabi Burgstaller (SP). Innenministerin Fekter habe ihr vergangene Woche versichert, dass der Bund seine Pflichten aus der diesbezüglichen 15a-Vereinbarung erfüllen werde und damit die Flugrettung auch 2011 garantiere.

Burgstaller will "österreichweit einheitliche Lösung"
"Die Zusage ist positiv, denn das nimmt den Zeitdruck aus der ganzen Sache. Das kann aber trotzdem nicht der Weisheit letzter Schluss sein, es braucht eine saubere, transparente und nachvollziehbare Lösung. Im Grunde ist es bedauerlich, dass es bisher nicht gelungen ist, im Sinn der Patienten eine österreichweit einheitliche Lösung zu finden", betonte Burgstaller.

Ein möglicher Weg wäre für die Salzburger Landeshauptfrau, die Flugrettung aus dem 15a-Vertrag herauszulösen. "Die Länder könnten dann eigenständige und maßgeschneiderte Lösungen umsetzen. Innenministerin Fekter hat hier bereits Zustimmung signalisiert", erklärte Burgstaller.

15a-Verträge regeln Flugrettungssystem
Zur Erklärung: Die Länder Salzburg, Steiermark, Kärnten, Tirol, Vorarlberg, Wien und Oberösterreich haben mit dem Bund bestehende 15a-Verträge. Demzufolge verpflichtet sich der Bund unter anderem zur Bereitstellung von Rettungshubschraubern, deren Wartung und Ersatz, zur Durchführung des Flugbetriebes etc. – diese Aufgabe wurde bis Ende 2010 dem ÖAMTC übertragen.

Die Länder müssen unter anderem Rettungsleitstellen einrichten und für die Koordination der Flüge mit den bodengebundenen Rettungskräften sorgen. Die Kosten für die jeweils definierten Pflichten sind vom Bund bzw. den Ländern zu tragen. Niederösterreich und Burgenland haben eigene Lösungen.

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