NS-"Schwachsinn"

Salzburg: 24 Monate Haft für reuigen Ex-Neonazi

Salzburg
20.03.2012 14:46
24 Monate Haft, davon sechs Monate unbedingt - mit diesem Urteil ist am Dienstag am Landesgericht Salzburg der Prozess gegen einen Mitläufer der rechtsextremen Szene zu Ende gegangen. Der nunmehr 21-Jährige hatte im Sommer 2011 als freiwilliger Mitarbeiter einer Spendenaktion in Salzburg vor vier Passanten die Existenz von Konzentrationslagern und den Holocaust abgestritten.

Das Gericht erteilte die Weisung, dass dem Salzburger weiterhin ein Bewährungshelfer zur Seite gestellt wird. Der Verurteilte muss sich zudem durch ein ehemaliges Konzentrationslager führen lassen, anschließend einen Bericht über den Besuch verfassen und dem Gericht vorlegen.

Ausgerechnet an seinem 21. Geburtstag musste sich der mehrfach und auch einschlägig vorbestrafte Flachgauer wegen Wiederbetätigung am Landesgericht Salzburg verantworten. Er zeigte sich dabei voll geständig und gab an, mit seiner Neonazi-Vergangenheit "komplett abschließen" zu wollen. Zudem bewerte er Ausländer, die er während der Haft kennengelernt habe, "teilweise besser wie die unseren". Vor Gericht bezeichnete der junge Mann das NS-Gedankengut als "Schwachsinn" und versprach, davon Abstand zu nehmen.

Verteidiger Johannes Hebenstreit brachte dem Beschuldigten seriöse Literatur über den Nazi-Terror (die Bücher "Auschwitz", "Holocaust", "Das Tagebuch der Anne Frank") in die Justizanstalt Salzburg. Jetzt wisse er, was damals tatsächlich passiert sei, so der 21-Jährige. Als Zwölfjähriger habe ihm eine Gruppe älterer Rechtsextremer imponiert, diese habe ihn auch aufgenommen. Der Mann, der aus schwierigen Verhältnissen stammt und zuletzt in Braunau wohnte, fühlte sich "akzeptiert und integriert". Er besorgte sich einschlägige T-Shirts und glaubte seinen Freunden mehr als dem Geschichtelehrer in der 4. Klasse Hauptschule, als über die NS-Greueltaten referiert wurde.

Verteidiger: "Weiß jetzt, was er falsch gemacht hat"
Für den Verein, der an einem Stand in der Salzburger Innenstadt Geld für missbrauchte Kinder sowie für Umwelt- und Tierschutz sammelte, hatte der Angeklagte am 13. Juli freiwillig mitgeholfen. Als die Passanten seine Tätowierungen - Hakenkreuz- und Hitlerporträt -sahen, entfachte sich ein verbaler Streit: "Die haben mich provoziert, ich wurde zornig." Deshalb habe er die Massenvernichtung geleugnet. "Er war ein Mitläufer, kein führender Nazi. Er weiß jetzt, was er falsch gemacht hat", erklärte sein Verteidiger.

Zweck des Verbotsgesetzes sei, nationalsozialistische Aktivitäten schon im Keim zu ersticken, betonte Staatsanwalt Karl René Fürlinger, der Kreis rechtsradikaler Menschen wachse europaweit an. Fürlinger verwies dabei auf das Attentat in Toulouse in Südfrankreich. Dass der Angeklagte "umkehren möchte", lasse eine gewisse Hoffnung aufkommen, meinte der Staatsanwalt.

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