"Krone": Herr Leitner, von wem wurden Sie beauftragt, das Gutachten über die Knaus-Helikopter zu verfassen?
Helmut Leitner: Direkt vom Verkehrsministerium. Mit der Salzburger Landeshauptfrau war vereinbart worden, das Gutachten in die Entscheidung bezüglich der Firma Knaus einfließen zu lassen.
"Krone": Zu welchem Ergebnis sind Sie gekommen?
Leitner: Ich habe alle Unterlagen wie Zulassungen, Bauvorschriften oder Freigabebescheinigungen berücksichtigt und eingearbeitet. Die überprüften Maschinen erfüllen sowohl die Zulassung nach der Kategorie A sowie den Flugbetrieb in der Leistungsklasse I.
"Krone": In einem formlosen Schreiben hat die Austro Control aber doch gemeint, dass genau diese Punkte nicht erfüllt werden...
Leitner: Und das ist einfach ungeheuerlich. Denn das fertige Gutachten mit 70 Seiten liegt seither in dreifacher Ausfertigung in meinem Auto. Das hat sich noch niemand abgeholt, und damit auch niemand gelesen.
"Krone": Wie ist das zu verstehen?
Leitner: Da die Angelegenheit so dringend war, habe ich vor Abschluss des Gutachtens an Frau Burgstaller eine kurze Zusammenfassung geschickt. Die dürfte auch die Austro Control bekommen haben. Aber meine genauen Ausführungen, wo die technischen und rechtlichen Details exakt abgehandelt werden, hat bisher noch niemand gesehen. Wenn dann die Behörde behauptet, dass mein Gutachten überhaupt keine neuen Erkenntnisse gebracht hätte, finde ich das schon ein starkes Stück.
"Krone": Die Austro Control argumentiert immer mit strengen Sicherheitsvorschriften und der speziellen Topografie im Gebirge...
Leitner: Beides kann ich nicht gelten lassen. In der Schweiz oder in Frankreich gibt es höhere Berge, die mit schwächeren Hubschraubern angeflogen werden. Außerdem verstehen diese Herrschaften offenbar nicht, dass eine Zulassungskategorie im Gegensatz zur Turbinenleistung wenig über die Flugsicherheit aussagt.
"Krone": Für die ganzen Diskussionen sorgt ja ein einfacher Hinweis auf der Homepage der Austro Control...
Leitner: Der Betriebstüchtigkeitshinweis 001, den Knaus angeblich nicht erfüllt. Aber der hat keinen Gesetzescharakter, ist nicht einmal ein Erlass. Die rechtlichen Auflagen werden alle erfüllt.
von Gernot Huemer, Kronen Zeitung
Symbolbild
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