Gericht unschlüssig

Prozess um Betrug mit Edelsteinen erneut vertagt

Salzburg
20.01.2011 14:38
Der Prozess um einen mutmaßlichen Edelsteinbetrug ist am Donnerstag am Landesgericht Salzburg zum wiederholten Mal vertagt worden. Ein 51-jähriger Spengler aus Tirol soll einem Tiroler Hotelier offenbar wertlose Steine um 100.000 Euro angedreht haben. Nachdem der Hauptangeklagte der Verhandlung zweimal ferngeblieben war, erschien er am Donnerstag im Gerichtssaal. Er beteuerte allerdings wie zwei bereits freigesprochene Mitangeklagte seine Unschuld. In der nächsten Verhandlung werden noch Zeugen einvernommen.

Der Spengler verwies auf einen Gutachter aus Bayern, der die Edelsteine sogar auf einen Wert von 1,3 Millionen Euro geschätzt habe. Er habe die Steine um 50.000 Euro gekauft und um 100.000 Euro weiterverkauft. Den Gewinn habe er als Kreditbesicherung für eine Investition in ein Transportgeschäft in Tschechien verwenden wollen, schilderte der Hauptangeklagte, der derzeit arbeitslos ist.

Zwei früher Angeklagte bereits freigesprochen
Laut Staatsanwaltschaft handelte es sich allerdings um einen Schwindel, die Steine seien zum Teil eingefärbt gewesen. Der Gutachter wurde am 4. November des Vorjahres freigesprochen, weil das Gericht ihm keine Beitragstäterschaft nachweisen konnte. Der Edelsteinprüfer meinte damals, er habe "nichts getürkt". Die Rubine und Opale seien nach der Begutachtung womöglich ausgetauscht worden. Ein drittangeklagter 53-jähriger Gewerbetreibender war ebenfalls im Vorjahr freigesprochen worden - er hatte laut eigenen Angaben die Steine nur verwahrt und mit dem Verkauf nichts zu tun.

Richter Manfred Seiss vertagte die Verhandlung auf unbestimmte Zeit. Er will das mutmaßliche Opfer und einen ehemaligen Angeklagten als Zeugen hören. Der Spengler wurde nach der donnerstägigen Verhandlung wegen acht offener Verwaltungsstrafverfahren von Polizisten abgeführt. Falls er die Geldstrafe von insgesamt 1.400 Euro nicht bezahlen kann - es handelt sich dabei meist um Verkehrsdelikte - blüht ihm eine Ersatzfreiheitsstrafe von 15 Tagen Haft.

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