"Es tut mir leid. Es war keine Absicht, aber es ist leider passiert": Das waren die Schlussworte des Hauptangeklagten "Raffi" S., eines afghanischen Asylwerbers (16), am Mittwoch im Mammut-Prozess über die tödliche Bandenschlägerei im Lehener Park im Herbst 2015. Dieser Fall biegt nun in die Zielgerade ein.
"Mein Mandant hatte keine andere Möglichkeit. Es war kein Mord, sondern Notwehr", hatte Verteidiger Wolfgang Hauptmann in seinem Plädoyer ausgeführt und einen Freispruch von der Mordanklage gefordert. Neben dem Mordverdächtigen sind sieben weitere Afghanen angeklagt - einige von ihnen sind wegen Drogendelikten vorbestraft. Absichtlich schwere Körperverletzung mit Todesfolge warf Staatsanwalt Leon-Atris Karisch den Männern zwischen 17 und 21 Jahren vor.
Abgespielt hat sich alles zwischen 21. und 22. September: Am Vorabend der Bluttat gerieten ein Türke (18) und mehrere Afghanen wegen einer Frau in Streit. Der 18-Jährige wurde geschlagen, berichtete später seinem Vater - dem späteren Opfer Ahmed S. (50) - davon. Der schwor Rache und machte für den nächsten Tag ein Treffen im Lehener Park aus. Die Aussprache endete brutal und blutig: Eine acht-köpfige Bande aus Afghanistan prügelte sich mit einer Gruppe von drei Türken und einem Österreicher - letztere wurden im Juni deswegen verurteilt. Die meisten waren bei der Schlägerei bewaffnet: mit Flaschen, Totschlägern, Holzlatten und Messern.
DNA auf Tatwaffe des Hauptangeklagten
Zum Schluss lag Ahmed S. tot am Boden. Ihm wurde in den Rücken gestochen, er verblutete. Medizinische Hilfe kam zu spät. Auf der Tatwaffe fand sich die DNA vom Hauptanklagten, dem Opfer und auch einer unbekannten Spur. Verteidiger Hauptmann: "Mein Mandant wurde selbst angegriffen, er wollte niemanden töten. Es gibt kein Motiv." Der Teenager hatte sich zu Prozessbeginn tatgeständig gezeigt, wollte laut eigener Aussage aber sich und einen Freund verteidigen. Für heute wird das Urteil vom Schöffensenat unter Vorsitz von Richterin Betinna Maxones-Kurkowski erwartet. "Raffi" S. drohen bis zu zehn Jahre Haft.
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