Indizien zu schwach

Prostituiertenmord in Sbg: Fall wird nicht neu aufgerollt

Salzburg
16.04.2012 11:14
Der Mordfall rund um eine Prostituierte in Salzburg aus dem Jahr 1980, für den ein Welser möglicherweise 17 Jahre lang unschuldig im Gefängnis gesessen ist, wird strafrechtlich nicht mehr neu aufgerollt. Ein Drei-Richter-Senat des Landesgerichtes Salzburg hat am Donnerstag einen Antrag der Staatsanwaltschaft auf Wiederaufnahme des Verfahrens abgewiesen, teilte der Sprecher des Gerichtes, Vizepräsident Imre Juhasz, am Montag mit.

Der Mord selbst liegt über 31 Jahre zurück: Am 5. November 1980 war die Prostituierte Heidemarie M. mit einem Kabel erwürgt in einer Wohnung in der Stadt Salzburg aufgefunden worden. Ihr damals 29 Jahre alter Zuhälter "Mandi" wurde kurz darauf verhaftet. Obwohl Manfred B. die Tat in seiner angemieteten Wohnung in der Linzergasse stets bestritt und offenbar auch keine Beweise vorlagen, wurde er 1981 in einem Indizien-Prozess zu 20 Jahren Haft verurteilt. Seit seiner Entlassung 1997 aus der Haft in Garsten lebt er in Oberösterreich.

Fingerabdruck brachte Fall ins Rollen
Ein routinemäßiger Abgleich von Fingerabdrücken in einer Datenbank der Polizei brachte den Fall dann im Vorjahr wieder ins Rollen: Am Tatort war 1980 auf einem buchförmigen Etui, aus dem nach dem Mord umgerechnet 3.000 Euro fehlten, ein unbekannter Fingerabdruck sichergestellt worden, der einem in München lebenden Kraftfahrer aus den Niederlanden zugeordnet werden konnte. Wegen dieses Treffers beantragte die Staatsanwaltschaft Salzburg eine Wiederaufnahme des Verfahrens.

Der Niederländer war zum Tatzeitpunkt 16 Jahre alt und lebte damals tatsächlich in der Stadt Salzburg, wo er als Kochlehrling arbeitete. Gegen Ende des Vorjahres wurde der inzwischen 47-Jährige im Rechtshilfeweg in München einvernommen, dabei habe er erklärt, "dass er nie in dieser Wohnung war und den Mord auch nicht begangen hat", sagte Rechtsanwalt Clemens Krabatsch, der Rechtsvertreter jenes Oberösterreichers, der wegen Mordes im Gefängnis saß. Er könne sich nicht erklären, wie sein Fingerabdruck in die Wohnung gekommen sei - weder Mordopfer noch Zuhälter habe er gekannt.

Er könne aber nicht ausschließen, dass er einmal mit anderen in eine Wohnung mitgegangen sei. Die Behörden konfrontierten ihn auch mit einer Aussage der Prostituierten kurz vor ihrem Tod: Sie erzählte einer Kollegin, dass sie einen "netten, ganz jungen Burschen" kennengelernt habe und mit ihm aufs Zimmer gegangen sei. Das sei nicht er gewesen, antwortete der Zeuge laut Protokoll.

Blutgruppen-Übereinstimmung als zu schwaches Indiz
Da auf einem Leibchen der Toten auch Blut der Gruppe "0" gefunden worden war, das weder von der Prostituierten noch vom Zuhälter stammte, wurde der Niederländer auch um eine Blutprobe gebeten: Und tatsächlich hat der 47-Jährige die Blutgruppe "0". Die Gerichtsmedizin Salzburg-Linz wies in ihrem Gutachten aber darauf hin, dass rund 35 bis 40 Prozent der Bevölkerung diese Blutgruppe haben.

Da die vorliegenden Indizien auch hypothetisch nicht unbedingt für eine mildere Strafe oder einen Freispruch des Oberösterreichers reichen würden, habe der Senat des Landesgerichts den Wiederaufnahmeantrag abgewiesen, so Juhasz. Die Tatsache, dass weder Fingerabdruck noch Blutspur von Manfred B. stammen, sei schon in der Hauptverhandlung im Jahr 1981 ausführlich erörtert worden. Es gebe jedoch "keinerlei Bezugspunkt", dass der Verursacher dieser Spuren überhaupt etwas mit dem gegenständlichen Tötungsdelikt zu tun habe. Zudem sei die Blutgruppe des Niederländers die häufigste in Mitteleuropa und daher kein Hinweis, dass dieser in einem höheren Ausmaß verdächtig sein als die Gesamtbevölkerung.

Auch die Einvernahme eines weiteren Mannes, der das spätere Opfer als letzter lebend gesehen haben dürfte und ebenfalls die Blutgruppe "0" hat, brachte keine neuen Erkenntnisse und hatte keinen Einfluss auf die Abweisung der Wiederaufnahme des Verfahrens. Gegen die Entscheidung des Landsgerichtes ist binnen 14 Tagen ein Rechtsmittel zulässig.

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