120.000 Euro Schaden

Polizist fasst wegen schweren Betruges 10 Monate Haft aus

Salzburg
03.02.2011 14:49
Zehn Monate bedingte Haft wegen schweren Betruges – dieses nicht rechtskräftige Urteil ist am Donnerstag am Salzburger Landesgericht über einen 58-jährigen Polizisten ergangen, der einen Geschäftsmann im Herbst 2004 durch ein fehlgeschlagenes Juwelengeschäft um rund 120.000 Euro betrogen haben soll. Der Beamte, der seine Unschuld beteuerte, muss zudem 68.000 Euro an Schadenersatz zahlen. Er wurde mittlerweile vom Dienst suspendiert.

Freigesprochen wurde der Polizist allerdings vom zweiten Anklagepunkt: Die Staatsanwaltschaft hatte dem Beamten vorgeworfen, er hätte den Geschäftsmann auch noch mit einem Geldwäsche-Trick betrogen. Für dieses Geschäft, das ebenfalls scheiterte, habe der Angeklagte seinem Opfer rund 100.000 Euro herausgelockt, hielt ihm Staatsanwältin Katharina Dirisamer bei der Verhandlung am 16. Dezember vor.

Polizist selbst Betrügern aufgesessen?
Der Polizist meinte jedoch, er sei wie bei dem Juwelen-Deal selbst Betrügern aufgesessen. Dieses zweite Betrugsfaktum ist jedoch verjährt, weil die Ermittlungen erst im Dezember 2009 begonnen hätten, begründete der Vorsitzende des Schöffensenates, Manfred Seiss, den Freispruch.

Das Gericht gewährte dem Verurteilten u. a. aufgrund seiner Unbescholtenheit und des lange zurückliegenden Tatzeitraumes eine außerordentliche Strafmilderung. Die Strafuntergrenze bei schwerem Betrug liegt eigentlich bei einem Jahr Haft.

Polizist kann aus strafrechtlicher Sicht im Amt bleiben
Der Angeklagte, der bereits einen Teil des Schadens zurückgezahlt hat, erbat Bedenkzeit - die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Aus strafrechtlicher Sicht kann der Polizist im Amt bleiben. Erst ab einem Strafmaß von einem Jahr Haft würde er automatisch seinen Job verlieren.

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