Morphin-Infusion

Patientin starb an tödlicher Dosis

Salzburg
07.10.2015 19:31
Wegen fahrlässiger Tötung stand in Salzburg ein früherer Anästhesie-Oberarzt vom Landesspital vor Gericht. Er soll einer schwer kranken Patientin (79) eine tödliche Morphin-Dosis verabreicht haben. Die Richterin erklärte sich für nicht zuständig - jetzt geht das Verfahren sogar in Richtung einer Mordanklage!

Im Oktober 2014 wurde die 79-jährige Salzburgerin nach einen Zusammenbruch im Seniorenheim per Notarzt ins Salzburger Landesspital eingeliefert. Sie musste reanimiert und intensivmedizinisch versorgt werden. Letztlich war der Patientin nicht mehr zu helfen. Bei der Obduktion stellten die Gerichtsmediziner aber eine überhöhte Dosis Morphin fest, die laut Gutachter auch ursächlich für den Tod der Frau war. Daher musste sich am Mittwoch der zuständige Oberarzt (46) vor Gericht verantworten. Staatsanwalt Tomas Schützenhofer lastete ihm fahrlässige Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen an.

Der Angeklagte bekannte sich nicht schuldig
Der Angeklagte (Verteidigerin Iris Harrer-Hörzinger) bekannte sich aber nicht schuldig und schilderte dem Gericht ausführlich seine Sicht der Dinge. Einerseits über den Zustand der Frau, ein chronische Schmerzpatientin, und die lebenserhaltenden Maßnahmen. Andererseits über seine Kontaktaufnahme zu deren Neffen und das Gespräch über die mutmaßlichen Aussichten und den kritischen Zustand seiner Tante. Dann wurden die intensivmedizinischen Maßnahmen eingestellt und das Morphin verabreicht.

Die Ausführungen des Angeklagten und jene der beiden Gutachter veranlassten Richterin Daniela Meniuk-Prossinger letztlich zu einem noch nicht rechtskräftigen Unzuständigkeitsurteil. Begründung: "Ein Verdacht Richtung Mord kann nicht ausgeschlossen werden."

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