Der Verwaltungsgerichtshof hatte den elektronisch überwachten Hausarrest für den Sexualstraftäter - wie berichtet - Ende Oktober letztinstanzlich bewilligt. "Der Erhebungsbericht von Neustart ist eingetroffen. Die gesetzlichen Grundlagen für eine Fußfessel sind erfüllt", sagte Oberst Dietmar Knebel, Leiter der Justizanstalt Salzburg.
Gesetzliche Grundlagen für Fußfessel erfüllt
Auf Knebels Antrag hin wurden die notwendigen rechtlichen Voraussetzungen für eine Fußfessel wie fester Wohnsitz, aufrechtes Arbeitsverhältnis, Einwilligung der Personen im gemeinsamen Haushalt und Information des Arbeitgebers noch einmal überprüft. "Das Monitoring ist engmaschig. Es wird in kurzen Zeitabständen überprüft, wo sich der Fußfesselträger bewegt", erläuterte Knebel. Verlässt der Mann den festgesetzten Bewegungsradius, wird Alarm ausgelöst.
Weil der technische Aufwand für die Installierung einer GPS-Fußfessel am Beginn höher sei als für eine herkömmliche, nehme es noch einige Zeit in Anspruch, bis die Software aktualisiert und die Technik hochgefahren sei, erläuterte der Leiter der Justizanstalt. In ein paar Tagen, spätestens nächste Woche, soll der Salzburger die Fußfessel erhalten.
Anzeige wegen "beharrlicher Verfolgung"
Das Opfer zeigte sich indes empört. Die mittlerweile 22-Jährige fordert, dass der Sexualstraftäter den unbedingten Teil der Haftstrafe - sechs Monate - im Gefängnis verbüßen soll. "Weil mir niemand zuhören wollte", erklärte die junge Frau, habe sie am Montag eine Anzeige bei der Polizei wegen "beharrlicher Verfolgung, Nötigung und gefährlicher Drohung" gegen den Salzburger eingebracht. "Die Staatsanwaltschaft muss ermitteln. Dann kann man die Fußfessel widerrufen."
Ihr Peiniger würde sie seit 2006 immer wieder verfolgen, sagte das Opfer. "Wenn er mich sieht, geht er auf mich zu, und er geht mir auch nach. Heuer im März sind wir uns in Salzburg begegnet. Er sagte zu mir, er bringt mich um." Der Verein Neustart habe sich bei der erneuten Überprüfung nicht mit den Verfolgungen beschäftigt. "Keiner hat die Verfolgungen ernst genommen."
"Mein Mandant ist fassungslos"
Eine entsprechende Anzeige sei bereits 2009 bei der Staatsanwaltschaft eingegangen, doch diese habe die Aussage einer Zeugin ignoriert. "Die Justizministerin könnte jetzt die Weisung geben, dass die Staatsanwaltschaft ermittelt", meinte die 22-Jährige. Ihren Informationen zufolge soll der 51-Jährige die Fußfessel bereits am Donnerstag bekommen. Wenn die Staatsanwaltschaft ermittelt, ist die Fußfessel-Vergabe gestoppt.
Der verurteilte Vergewaltiger wies die Vorwürfe des Opfers zurück. "Mein Mandant ist fassungslos. Er hat die Frau nie bedroht, beharrlich verfolgt oder genötigt. Er versicherte mir, dass die Vorwürfe frei erfunden sind", erklärte Franz Essl, Rechtsanwalt des 51-Jährigen, am Mittwoch. "Mit der Anzeige - deren Inhalt weder mir noch meinem Mandanten bekannt ist - wird augenscheinlich der Versuch unternommen, das Anlegen der Fußfessel zu verhindern. Das geht auch aus dem Timing der Anzeige hervor", sagte der Rechtsanwalt. Der Salzburger werde die Frau nun wegen Verleumdung anzeigen.
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