Antrag wird geprüft

Nimmt Justiz den Mordfall Claudia Deubler wieder auf?

Salzburg
22.02.2010 16:19
Knapp drei Jahre nach der Verurteilung der zwei Angeklagten im Mordfall Claudia Deubler hat nun der Anwalt des wegen Mordes inhaftierten Tomi S. in der Vorwoche einen Antrag auf Wiederaufnahme des Strafverfahrens am Landesgericht Salzburg eingebracht. Dessen Verteidiger Wolfgang Auer legte ein Privatgutachten vor, wonach die psychiatrische Begutachtung des Kronzeugen Daniel N. nicht dem Stand der Wissenschaft entsprochen habe.

Ein Drei-Richter-Senat werde den Antrag prüfen und dann über die weitere Vorgehensweise entscheiden, sagte Gerichtssprecher Philipp Bauer am Montag.

Der Mord an der damals 28-jährigen Taxifahrerin Claudia Deubler am 5. Juli 1993 in Wals-Käferheim hatte viel Aufsehen erregt. Zuerst geriet der Oberösterreicher Peter H. in Verdacht. Er wurde 1994 aufgrund von Ermittlungspannen wegen Mordes zu 20 Jahren Haft verurteilt, 2003 aber wegen erwiesener Unschuld freigesprochen.

Gutachten machte N. unglaubwürdig
Die Staatsanwaltschaft klagte daraufhin den 32-jährigen Kronzeugen Daniel N. und dessen ehemaligen Freund, den heute 33-jährigen Tomi S. an. N. hatte bereits kurz nach dem Mord ausgesagt, S. habe Deubler erschossen, und er selbst habe sich am Raub beteiligt. Doch Polizei und Justiz glaubten N. wegen seines damaligen Alkohol- und Drogenkonsums und aufgrund eines psychiatrischen Gutachtens von Bernhard Mitterauer nicht. Nach dem Freispruch des Oberösterreichers wurden dann die Aussagen von N. sehr wohl ernst genommen.

Im Jahr 2007 wurde Tomi S. - der stets seine Unschuld beteuerte - zu zwölf Jahren Haft wegen Mordes, N. wegen Beitrags zum Raub zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Verteidiger Auer hatte damals auf einen Freispruch für S. plädiert.

Untersuchungen nicht Stand der Wissenschaft
Den Wiederaufnahmeantrag begründete der Rechtsanwalt wie folgt: Die Geschworenen hätten die Schuldhaftigkeit von S. auf das psychiatrische Gutachten von Reinhard Haller gestützt, der N. Zeugnisfähigkeit attestiert hatte. Der gerichtlich beeidete Neuropsychologe Klaus Burtscher habe in einer Stellungnahme zu Hallers Gutachten hingegen ausgeführt, dass Hallers Untersuchungen "nicht dem Stand der Wissenschaft entsprechen".

Er habe eine "wirre Ansammlung von projektiven und neuropsychologischen Verfahren" vorgelegt, so Auer. Darüber hinaus fehlten für einen verlässlichen Befund unter anderem wesentliche Gedächtnisuntersuchungen. Burtscher habe eine neuerliche Begutachtung durch Professor Günther Köhnken empfohlen.

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