Kontrolle, aber wie?

Neue Zeitrechnung für das Rauchen in den Lokalen

Salzburg
30.06.2010 22:57
1. Juli 2010 – der Tag, an dem für das Rauchen in der Gastronomie die neue Zeitrechnung beginnt. Wer seine Gäste auf weniger als 50 Quadratmetern versorgt, hatte die Wahl, ob blauer Dunst oder nicht. Darüber müssen zumindest 50 Prozent der Versorgungsplätze rauchfrei sein. Viel Arbeit für selbst ernannte Nikotin-Sheriffs?

Denn eines ist klarer als klar: Die Bezirksbehörden sehen sich durchwegs außerstande, so etwas wie einen Vollzug des Tabakgesetzes zu garantieren.

Zu wenig Personal, um zu prüfen
Dr. Rosmarie Drexler, die Chefin im Pinzgau, stellt in diesem Zusammenhang überhaupt die Gesetzesflut in Frage: "Man redet immer von der Verwaltungsreform – aber man muss auch die Folgekosten von neuen Gesetzen sehen. Das ist ein generelles Problem weit über die Anwendung des Tabakgesetzes hinaus. Und in diesem sehe ich ohnehin keinen Kontrollauftrag, ganz abgesehen davon, dass wir niemals die Personalressourcen hätten, um da zu prüfen."

Drexler, selber seit drei Jahren Nichtraucherin ("Schlusspunkt war ein Italien-Urlaub, wo man nicht rauchen durfte"), will aber keineswegs eine Kriminalisierung der Raucher. Ihr Amtskollege Dr. Klaus Aigner im Tennengau, ebenfalls Ex-Raucher ("Ende vor 25 Jahren, ganz selten mal eine Zigarillo") sieht die Ausgangslage ähnlich: "Natürlich müssen wir allfälligen Anzeigen als Behörde nachgehen. Und es gibt durchaus Arbeit, die uns Rauch-Sheriffs einbringen. Ab 1. Juli rechne ich auch mit vermehrten diesbezüglichen Aktivitäten."

Wenn einer Anzeige nachgegangen wird, dann im Beisein eines Sachverständigen. Viele Lokale wollten auch vor dem Tag X noch Ausnahmegenehmigungen, aber das war praktisch aussichtslos.

Aschenbecher alleine ist kein Delikt
In der Landeshauptstadt wird man, so ist aus dem Magistrat zu hören, auch keine Überprüfungs-Offensive starten, aber bei Bedarf reagieren. "Angemessener Vollzug" nennt sich diese Form der Intervention, rund 40 Verfahren, teilweise von einem Anti-Raucher-Verein angezettelt, sind anhängig. Wobei Gast und Wirt für ein Strafverfahren in flagranti erwischt werden müssen, wie die schlimmen Buben auf dem Schulhof. Auch das bloße Vorhandensein eines Aschenbechers ist noch kein Delikt, weiß ein Insider.

Der Pongauer Bezirkshauptmann Mag. Harald Wimmer wäre mit einem Kontrollauftrag, den er im Tabakgesetz auch nicht erkennen kann, heillos überfordert: "Wie sollten wir bei der dünnen Personaldecke tausende Lokale überprüfen – das kann ganz sicher nicht unsere Aufgabe sein..."

von Roland Ruess, "Salzburger Krone"

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