40.000 € gefordert

“Neffenbetrügerin” aus Polen in Salzburg verurteilt

Salzburg
12.02.2010 12:47
Eine mutmaßliche "Neffenbetrügerin" ist am vergangenen Mittwoch am Salzburger Landesgericht zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe, acht Monate davon unbedingt, verurteilt worden. Die 20-jährige Polin wurde am 4. November 2009 festgenommen. Sie wollte zusammen mit bisher unbekannten Tätern einem Salzburger Pensionisten-Ehepaar 40.000 Euro herauslocken.

Die Geldübergabe scheiterte, weil der Mann der angerufenen Pensionistin die Exekutive alarmiert hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die in Krakau geborene Frau soll Mitglied einer straff organisierten Betrügerbande gewesen sein, die aus Angehörigen der Volksgruppe der Roma besteht. "Die Bande agiert österreichweit und in Europa", teilte die Mediensprecherin der Staatsanwaltschaft Salzburg, Barbara Feichtinger, am Freitag mit.

Angebliche finanzielle Notlage
In vertraulichem Ton werden Festnetz-Teilnehmer angerufen, deren Vornamen auf ältere Menschen schließen lassen. Die Anrufer geben sich als Verwandte oder Bekannte aus, schildern ihre finanzielle Notlage und drängen zu einer schnellen Geldübergabe, wobei es sich um Beträge zwischen 5.000 und 50.000 Euro handelt.

Um Geld für eine Wohnung gebeten
Der 84-jährige Pensionist aus der Stadt Salzburg schöpfte allerdings Verdacht, als ein Mann mit deutschem Akzent seine 87-jährige Frau Katharina S. angerufen hatte. Der Mann gab sich als guter Bekannter aus und bat eindringlich um ein Darlehen für den Kauf einer Wohnung. Er werde das Geld am nächsten Tag zurücküberweisen, versprach er. Nach einer hohen Anzahl von Anrufen holte der Pensionist die Polizei. Als der Anrufer die Polin, die in die Rolle der Immobilienmaklerin "Frau Maier" geschlüpft war, mit einem Taxi zur Geldübergabe vorbeischickte, klickten die Handschellen.

Komplizen bisher nicht gefasst
Die bisher unbescholtene Angeklagte war im Prozess tatsachengeständig. Das Urteil wegen versuchten, schweren gewerbsmäßigen Betruges in einer kriminellen Vereinigung ist nicht rechtskräftig. Die Komplizen der Frau konnten bisher nicht gefasst werden.

Symbolbild

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