"I bring di um"

Nach Freispruch für Sex-Täter: Anklage legt Berufung ein

Österreich
02.04.2013 13:05
Der Freispruch für jenen rechtskräftig verurteilten Sexualstraftäter aus Salzburg, der wegen gefährlicher Drohung am vergangenen Freitag vor Gericht gestanden war, wird nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft Salzburg meldete Berufung an, und zwar wegen "Nichtigkeit und Schuld", wie der stellvertretende Mediensprecher Karl Rene Fürlinger am Dienstag erklärte. Über die Berufung muss nun das Oberlandesgericht Linz entscheiden.

Dem Strafantrag zufolge soll der heute 52-Jährige vor knapp einem Jahr - am 21. März 2012 - dem Vergewaltigungsopfer bei einer Tankstelle in Salzburg "I bring di um" zugeschrien haben. Der Vorfall geschah acht Monate, bevor der Salzburger den elektronisch überwachten Hausarrest antreten musste.

"Aussage gegen Aussage"
Der Beschuldigte bestritt die Vorwürfe bis zuletzt vehement, der Freispruch beim Prozess am Freitag erging im Zweifel. Sie sei sich nicht sicher, ob der Angeklagte die Drohung tatsächlich ausgesprochen habe, erklärte die Richterin. "In dem Verfahren steht Aussage gegen Aussage."

Das heute 23-jährige Opfer schöpft nun Hoffnung, dass der Berufung stattgegeben wird. "Dass der Staatsanwalt gegen den Freispruch beruft, zeigt, dass er es ernst nimmt und mir glaubt", sagte die gebürtige Salzburgerin.

Opfer mehrfach vergewaltigt
Der 52-Jährige hatte in den Jahren 2005 und 2006 das damals 15- bzw. 16-jährige Mädchen mehrfach vergewaltigt. Er wurde zu zwei Jahren teilbedingter Haft verurteilt. Für die unbedingte Haftstrafe von sechs Monaten bewilligte der Verwaltungsgerichtshof Ende Oktober 2012 in letzter Instanz die elektronische Fußfessel, Mitte November wurde sie angebracht.

Das Landesgericht Salzburg entschied dann im Jänner, dass der 52- Jährige nach Verbüßung von zwei Dritteln des unbedingten Teils seiner Freiheitsstrafe aus dem elektronischen Hausarrest entlassen wird. Er musste die Fußfessel also statt sechs Monaten nur insgesamt vier Monate tragen. Auflagen für die bedingte Entlassung gibt es nicht: Das Oberlandesgericht Linz hat einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft Salzburg nicht stattgegeben.

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