"Meine Mandantin hat keine Einwände gegen die Einholung eines aussagepsychologischen Gutachtens. Voraussetzung ist allerdings, dass auch Herr DDr. Hofer sich einem solchen Gutachten unterzieht und auch die Kosten hierfür trägt und die Person des Gutachters einvernehmlich festgelegt wird", erklärte Rechtsanwalt Bauer. Mit der gänzlichen Übernahme der Kosten ist der Salzburger Rechtsanwalt des Geistlichen, Fritz Müller, allerdings nicht einverstanden. "Ich empfehle meinem Mandaten, der gerade im Ausland ist, dass vorerst jeder die Hälfte bezahlt." Wer recht bekomme, also derjenige, dem der Gutachter glaubt, der solle dann seinen Kostenanteil vom anderen ersetzt bekommen, erläuterte der Jurist. Zur Erstellung der Expertise werde primär das Opfer befragt, aber auch der Beschuldigte müsse sich zu den Vorwürfen äußern. "Diese Glaubwürdigkeitsgutachten sind relativ gut. Deutschland ist da ein Vorreiter", so Müller.
Kostenteilung bei Expertise noch strittig
Die Salzburgerin sei derzeit finanziell nicht in der Lage, einen Kostenanteil für die Expertise zu übernehmen, entgegnete ihr Anwalt. Sie beziehe wegen ihrer schweren Erkrankung eine Invaliditätspension von rund 600 Euro im Monat und müsse die hohen Therapiekosten selbst bestreiten, erklärte Bauer. Die Klasnic-Kommission, welche die Frau als Opfer anerkannt hat, habe zwar einen Kostenersatz von monatlich 650 Euro für die Therapie und auch eine größere Zahlung (als Schmerzensgeld, Anm.) zugesichert, das Geld sei aber noch nicht ausbezahlt worden, erklärte der Wiener Advokat. Wenn sich die finanzielle Lage seiner Mandantin ändere, könne man über einen Kostenanteil an dem Gutachten reden. Bis dahin werde er auch nicht mutwillig Rechtsstreitigkeiten vom Zaun brechen, nahm Bauer auf die Frage Stellung, ob er erneut eine Anzeige an die Staatsanwaltschaft gegen Hofer wegen Missbrauchs und Stalkings einbringen wird.
Domprediger gab sexuelle Beziehung zu
Hofer hat inzwischen eine sexuelle Beziehung mit der Frau zugegeben, den Vorwurf des sexuellen Missbrauchs aber stets vehement bestritten. Eine intime Beziehung sei in den Jahren 1985 und 1986 geführt worden, "als die Frau erwachsen war". Er habe sie nie zum Sex gezwungen und ihr nie Gewalt angetan, bekräftigte Hofer am Freitag. Der Fall ist strafrechtlich verjährt. Um einen möglichen Schaden von der Kirche abzuwenden und den Druck aller Beteiligten zu verringern, legte Hofer sein priesterliches Amt als Domprediger und Pfarrprovisor von St. Jakob am Thurn nieder. Die Erzdiözese Salzburg stellte ihn dienstfrei und leitet jetzt ein kirchenrechtliches Verfahren zur Klärung der Vorwürfe ein.
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