Verloren gegangen

Mehrere Beweismittel im Mordfall Schnabel weg

Salzburg
08.09.2009 14:44
Im ungeklärten Salzburger Mordfall Silke Schnabel bleiben wichtige Beweisgegenstände offenbar für immer verschwunden. Der mit Blut bespritzter Gürtel - die Blutgruppe stimmt mit dem Opfer überein - eines 35-jährigen Verdächtigen, ein Analabstrich des vergewaltigten Opfers und eine Holzprobe von einer Sitzbank in der Nähe des Tatortes sind in der Rechtsmedizin München, wo die Spurenträger nach dem Mord vom 11. Juli 1992 untersucht wurden, "nicht mehr auffindbar". Das bestätigte die Mediensprecherin der Salzburger Staatsanwaltschaft, Barbara Feichtinger, am Dienstag. Allerdings seien noch andere Beweismittel vorhanden.

Schnabel ist laut Ermittlern am 11. Juli 1992 an der Salzachböschung im Stadtteil Lehen gewürgt und vergewaltigt worden. Zeugen haben das 17-jährige Mädchen, das unter der Obhut eines Sozialwaisenheims stand, an diesem Tag mit dem Verdächtigen an der Böschung gesehen. Ihre Leiche wurde am 21. Juli aus dem Inn bei Ranshofen (Oberösterreich) gezogen. Der Mann wurde nach viermonatiger U-Haft wegen mangelnder Beweislast entlassen, das Verfahren 1993 im Zweifel für den Beschuldigten eingestellt. Opferanwalt Stefan Rieder beantragte die Wiederaufnahme des Strafverfahrens.

Fortführung des Verfahrens vorbereitet
Das Salzburger Landeskriminalamtes (LKA) wurde vor acht Wochen von der Staatsanwaltschaft mit der Suche nach Beweismitteln beauftragt. Ziel war es, "vorbereitende Schritte zur Verfahrensfortführung" gegen den einschlägig vorbestraften, arbeitslosen Verdächtigen zu treffen. Laut Abschlussbericht befinden sich im LKA nach wie vor damals sichergestellte Beweisgegenstände wie zwei Damenslips, eine rote Damenjacke und ein blauer Pullover.

Täterprofil und neue Untersuchungen
Diese Kleidungsstücke wurden in Tatortnähe sichergestellt. Seinerzeit hätten die Beamten zwar keinen Tatzusammenhang festgestellt, erläuterte Feichtinger, der zuständige Staatsanwalt überlege aber nun, diese Gegenstände molekularbiologisch untersuchen zu lassen. Zudem soll der bekannten Profiler Thomas Müller eine Täteranalyse erstellen.

Weiße Damenjacke verschwunden
Vorhanden sind auch noch vier Röntgenbilder vom Mordopfer, die eine frühere Fußverletzung dokumentieren. Diese liegen in der gerichtlichen Verwahrstelle. "Weitere Verwahrstücke wurden der Verwahrstelle nicht abgeführt", sagte Feichtinger. Nicht mehr aufgetaucht ist jene weiße Damenjacke, die Kriminalpolizisten bei einer Hausdurchsuchung des Verdächtigen 1992 zusammen mit dem Gürtel fanden. "Das Sommerblouson wurde bei der Bundespolizeidirektion verwahrt. Es wäre aber für eine DNA-Untersuchung nicht tauglich, da es die Mutter des Verdächtigen gewaschen und die Knöpfe heruntergeschnitten hat. Auch war im Zuge der Voruntersuchung nicht auszumachen, ob das Blouson tatsächlich Silke Schnabel gehört hat."

Unterlagen da, Gegenstände nicht
Der Verlust mehrerer Spurenträger, die für einen DNA-Abgleich nach moderner Methodik (damals steckte die DNA-Analyse noch in den Kinderschuhen) benötigt würden, liege nicht im Einflussbereich der Justiz, betonte die Staatsanwältin. Aus München wurde nur ein Gutachten über die "nicht aussagekräftige Untersuchung" zurückgeschickt.

Keine Spur
"Ich habe im Haus nachgeforscht und alles umgedreht, doch nichts ist aufgetaucht. Die Untersuchungsunterlagen sind aber da", erklärte der stv. Vorstand des Instituts für Rechtsmedizin an der Universität München, Professor Wolfgang Keil. "Ich kann nach meinen Erkenntnissen nicht sagen, dass sie verloren oder verschlampt wurden. Es ist möglich, dass sie nach Österreich zurückgegangen sind."

Beweismittel wurden vermutlich nach Linz geschickt
Die Leiterin der Salzburger Gerichtsmedizin, Edith Tutsch-Bauer, war 1992 an der Rechtsmedizin in München beschäftigt. Sie hatte an der Untersuchung im Fall Schnabel mitgearbeitet und wie Professor Keil das Gutachten mitunterschrieben. Tutsch-Bauer geht davon aus, dass die Beweismittel zurückgeschickt worden sind. "Aber nicht an die Gerichtsmedizin Salzburg, denn die Leiche wurde in Braunau obduziert."

Auch in Linz kein Erfolg
Doch auch in der Gerichtsmedizin Linz wurde nichts gefunden. Im Fall Schnabel gebe es keine schriftliche Aufzeichnung, wo die Gegenstände hingekommen sind, so Tutsch-Bauer. "Heute werden die Wege der Spurenträger strenger protokolliert. Früher war das an allen Instituten wesentlich lockerer." Laut Landesgericht Salzburg sind aber nach rechtskräftiger Einstellung eines Verfahrens aufgrund der Geschäftsordnung die Beweisgegenstände ohnehin auszufolgen oder zu vernichten.

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