Die Salzburger Medikamentenvereinbarung war als Maßnahme gedacht, um die Ausgaben bei den Medikamentenkosten zu senken. Über ein Jahrzehnt waren diese zwischen sechs und zwölf Prozent jährlich gewachsen. "Mittlerweile ist die Vereinbarung Teil des vom Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger abgeschlossenen Gesamtvertrags mit der Ärztekammer für Salzburg und damit bindend für alle Mediziner in Salzburg", hieß es.
Pharmawirtschaft ortet unlauteren Wettbewerb
Die Interessensvertretung der Pharmawirtschaft betrachtet einen Preisvergleich von gleichwertigen Medikamenten als unzulässig und brachte daher Klage beim Handelsgericht Salzburg ein. Die SGKK bekräftigte in ihrer Klagebeantwortung ihr Recht, bei vergleichbaren Angeboten den günstigsten Bieter zu wählen - eine in der gesamten Wirtschaft übliche Praxis.
Ziel der SGKK sei ein verantwortungsvoller Umgang mit öffentlichen Geldern. Die grundsätzliche in der Bundesverfassung verankerte Vorschrift der "Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit" bei der Ausgabe öffentlicher Mittel gelte für alle Wirtschaftsbereiche. Über die therapeutische Zweckmäßigkeit von Medikamenten entscheide der behandelnde Arzt allein, wurde betont.
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