Langes Martyrium

Mann schlug Freundin (23) 50 Mal: Haftstrafe

Österreich
01.09.2014 18:59
Wegen fortgesetzter Gewaltausübung, Freiheitsentziehung und weiterer Delikte ist am Montag ein 41-Jähriger in Salzburg zu 21 Monaten teilbedingter Haft - drei Monate davon unbedingt - verurteilt worden. Der in der Stadt Salzburg wohnende Mann hatte seine 23 Jahre alte Lebensgefährtin laut Anklage innerhalb von zweieinhalb Jahren mindestens 50 Mal geschlagen. Zudem hatte er die Frau und ihre Familie mit dem Umbringen bedroht. Der Angeklagte zeigte sich erst gegen Verhandlungsende teilweise geständig. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Mann wurde im Verfahren nicht nur von seiner damaligen Lebensgefährtin belastet. Auch die Mutter und die Cousine der 23-Jährigen sowie eine weitere Zeugin erhoben schwere Vorwürfe gegen den türkischen Staatsbürger. Er soll sein Opfer im Tatzeitraum bis Mai 2014 nicht nur verprügelt, sondern auch gewürgt, durch die Wohnung gezerrt und für längere Zeit eingesperrt haben. Anfangs wurde gegen ihn auch wegen Mordversuches ermittelt. Die Staatsanwaltschaft erhob diesbezüglich aber keine Anklage.

Angeklagter: "Wir waren rauschig"
"Ich bin nicht schuldig", sagte der 41-Jährige bei dem Prozess am Landesgericht Salzburg zu Strafrichter Roland Finster. Er könne sich nicht erklären, warum er belastet werde, meinte er. Jene blauen Flecken am Körper der 23-Jährigen, von denen ihre Cousine berichtet hatte, habe nicht er verursacht. "Wir waren rauschig, wir beide sind zu Boden gefallen", rechtfertigte sich der Mann.

Abermals verwies der Beschuldigte auf reichlichen Alkoholkonsum, als er vom Richter zu einem weiteren Vorfall befragt wurde. Nein, er habe seine Freundin auch nicht am Hals gewürgt, als sie einmal vor einem Lokal auf ein Taxi gewartet hätten. "Ich habe ihr den Mund zugehalten, damit sie nicht schreien konnte. Wir waren rauschig." Die Wunde am Hals und ein blaues Auge hätte sich seine Freundin bei einer Rauferei mit drei Frauen zugezogen. Warum habe er dann vor der Polizei ausgesagt, dass er ihr "ab und zu Ohrfeigen" gab, fragte der Richter. "Die Polizei hat mich dazu gezwungen, sie wollten mich fast schlagen", lautete die Antwort.

Gegen Verhandlungsende teils geständig
Auch den Vorwurf der gefährlichen Drohung bestritt der Angeklagte zunächst vehement. Der Richter legte ihm nahe, dass ein Geständnis strafmildernd sei. Doch der Beschuldigte blieb weiter dabei: Er sei nicht gewaltsam gegen die Frau vorgegangen und habe sie auch nicht eingesperrt. Erst gegen Ende der Verhandlung zeigte sich der 41-Jährige vor Gericht teilweise geständig.

Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab, der Verteidiger verzichtete auf Rechtsmittel.

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