Schon zu Prozessbeginn vor einem Monat hat Staatsanwalt Tomas Schützenhofer die Kernpunkte seiner 46 Seiten dicken Anklageschrift zusammengefasst. Er ist überzeugt, dass der Holzknecht Albert H. (27) seinen Arbeitskollegen Rupert Gruber (36) während eines Trinkgelages in seiner Werkstatt in Adnet-Wimberg "durch das Versetzen einer Vielzahl von Tritten, vornehmlich gegen die Brust- und Bauchregion getötet und noch in derselben Nacht gemeinsam mit Heinz K. (42) in die Almbachklamm geworfen hat".
Staatsanwalt: Verantwortung von Albert H. "absurd"
"Absurd" ist für den Staatsanwalt die Verantwortung von Albert H. – er gab zwar heftige Tritte zu, stellte einen Mord aber in Abrede – "dass der schwer verletzte und alkoholisierte Rupert Gruber die Werkstätte aufrechten Ganges verlässt, dann mit nacktem Oberkörper bei stockdunkler Nacht und nur drei Grad Außentemperatur 460 Meter weit über einen steilen Güterweg zur Wiestalstraße hinabfindet und dann noch bei einer der ganz wenigen dafür geeigneten Stellen bis auf den Grund der Schlucht stürzt".
Beim Verrichten der Notdurft abgestürzt?
Völlig konträr die Argumentation von Verteidiger Franz Essl: "Mein Mandant hat nicht mit seinen schweren Holzfällerstiefeln, sondern nur mit seinen Hausschuhen zugetreten. Er hatte kein Motiv, Gruber zu töten." Er geht davon aus, dass Gruber am Straßenrand seine Notdurft verrichten wollte, das Gleichgewicht verlor und abstürzte. Er schließt auch einen Selbstmord oder Unfall nicht aus. Essls "Trumpf": ein Privatgutachten, das die tödlichen Verletzungen als Folge des Absturzes sieht.
von Manfred Heininger, Kronen Zeitung
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