Schwere Vorwürfe

Lohnsummen von 1,9 Millionen Euro schwarz ausbezahlt

Salzburg
18.01.2010 13:13
In dem Prozess um organisierte Schwarzarbeit, der am Montag am Salzburger Landesgericht begonnen hat, sind alle sechs Angeklagten rechtskräftig verurteilt worden. Die beiden kroatischen Hauptbeschuldigten erhielten jeweils eine bedingte Freiheitsstrafe von 20 Monaten, zwei weitere Angeklagte drei beziehungsweise zwei Monate bedingt. Zwei Angeklagte wurden wegen Verjährung freigesprochen.

Die beiden Hauptangeklagten wurden wegen betrügerischer Krida - der Schaden beträgt laut Staatsanwaltschaft 150.000 Euro - und wie zwei weitere Angeklagte wegen grob fahrlässiger Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen (mit einer Schadenssumme von 800.000 Euro) verurteilt.

Die Schlosserei- und Bauarbeiterverleihfirma war im Juli 2006 in Konkurs geschlittert. Die Staatsanwaltschaft ortete eine grob fahrlässige Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen mit einer Schadenssumme von 800.000 Euro. Dies hätten alle sechs Angeklagten - sie sind zwischen 41 und 56 Jahre alt - zu verantworten. Bei den Beschuldigten, die zum Teil geständig waren, handelt es sich neben den zwei kroatischen Cousins um zwei weitere Landsmänner sowie um zwei Österreicher, die bei der Gesellschaft als Geschäftsführer beziehungsweise Kundenbetreuer tätig waren.

Scheinrechnungen von knapp zwei Millionen Euro
Laut Anklage wurden Finanzamt, Krankenkasse und Geldgeber geprellt. Es seien Scheinrechnungen von knapp zwei Millionen Euro ausgestellt und 1,9 Millionen Euro schwarz ausbezahlt worden. Über die Differenz von 150.000 Euro gebe es aber keine Belege. Dazu der Erstangeklagte, ein 55-jähriger kroatischer Diplom-Ingenieur: Die 150.000 Euro seien über fünf Jahre hindurch für die Bezahlung von Mitarbeitern, für Provisionen, Geschenke und Essen verwendet worden, nicht aber für private Zwecke. "Die Schwarzzahlungen wurden von den Leistungen der Firma finanziert."

Doppelte Buchhaltung
Dass die GmbH für die doppelte Buchhaltung Scheinrechnungen anfertigte und Belege fehlten, stimme, sagte der 55-Jährige. Er bezeichnete sich vor dem Schöffensenats-Vorsitzenden Thomas Meingast als "Mitwisser", bekannte sich aber wie sein zweitangeklagter Cousin der betrügerischen Krida nicht schuldig.

Angeklagte mit unterschiedlichen "Begründungen"
Der Drittangeklagte, ein 41-jähriger Österreicher, bestätigte die "Schattenbuchhaltung". Er habe sich breitschlagen lassen, als Geschäftsführer tätig zu sein, "wurde aber Opfer der Sprachbarriere", so sein Verteidiger Kurt Jelinek. Der vierte Angeklagte, ein Kroate, will die Schattenbuchhaltung nicht durchschaut haben und bekannte sich nicht schuldig. Der fünfte Angeklagte meinte, die Schattenbuchhaltung habe sogar der Steuerberater nicht erkannt. Der Kroate beteuerte ebenfalls seine Unschuld. Der sechste Beschuldigte sagte, er hätte keinen Einblick in die Gesellschaft gehabt, gestand aber eine Schuld ein.
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