Nach Skandal & Mord

Lehener Park wird nun zur Schutzzone

Salzburg
27.05.2016 20:16

Es begann bereits im Herbst 2015: Damals dealte eine Gruppe von Afghanen im Lehener Park und versteckte die Drogen teilweise schon fertig verpackt zum Verkauf in den Bäumen. Die Gruppe wurde geschnappt und verurteilt, ein Teil der Afghanen muss sich zudem derzeit wegen Raufhandel mit Todesfolge bzw. ein Verdächtiger wegen Mord vor Gericht verantworten.

Eine Zeit lang war danach Schluss mit den Drogen im Lehener Park. Die Polizei sorgte dank einer verstärkten Bewachung für Ordnung. Und das Gartenamt schnitt Sträucher und Bäume zurück, um Verdächtigen jegliche Versteckmöglichkeiten zu nehmen. "Seit Februar verzeichnen wir jetzt wieder vermehrt Delikte. Es gibt 15 Anzeigen wegen Anbahnung von Drogenhandel", weiß Polizeisprecher Michael Rausch. Daher wird der Lehener Park per 28. Mai als Schutzzone ausgewiesen. "Es gilt die Kinder und Jugendlichen in dem Bereich zu schützen. Wir können ab sofort Menschen, die Drogenhandel betreiben, sogar schon beim Anbahnungsversuch weg weisen. Aggressives Verhalten kann ebenso geahndet werden. Ein Betretungsverbot ist für 30 Tage möglich."

"Wir lassen hier nichts aus den Augen"
Hält sich jemand nicht an die Regeln, drohen ihm bis zu 500 Euro Geld- und bis zu zwei Wochen Haftstrafe. "Erst vor einer Woche haben wir einen Libyer mit 500 Gramm Cannabis geschnappt. Die verstärkten Kontrollen - auch mit Zivilstreifen - machen sich auf jeden Fall bezahlt", sagt Michael Rausch. Verboten ist im Park künftig das Mitführen, Konsumieren und natürlich der An- und Verkauf von Suchtmitteln. Auch Schlägereien können gestraft werden. Die Schutzzone gilt vorerst einmal für sechs Monate rund um die Uhr. "Unsere Beamten werden sowohl in Uniform, als auch in Zivil unterwegs sein. Wir lassen hier Nichts aus den Augen", kündigt Michael Rausch an. So sind auch Polizisten mit Diensthunden für die Streifen im Park eingeteilt.

Für die Parkbesucher ist die Maßnahme jedenfalls eine Erleichterung. Beim Prozess rund um die Afghanen und den Mord an einem 50-jährigen Türken hat sich mittlerweile herausgestellt, dass sich mehrere der wieder freigelassenen Afghanen nicht an die Auflagen von Richterin Bettina Maxones-Kurkowski gehalten haben. Die jungen Afghanen sollten Drogen, den Lehener Park und den Bahnhofsvorplatz meiden. Außerdem war das Zusammentreffen mit anderen Angeklagten verboten. Die Jugendlichen hielten sich aber schon am ersten Tag nicht an die Regeln und wurden daher erneut in U-Haft genommen.

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