Ursache noch unklar
Der Landtag wird dazu das Landessportgesetz entsprechend abändern. Konkret müssen demnach Kinder und Jugendliche bis zum Alter von 15 Jahren beim Skifahren und Snowboarden einen der Ö-Norm entsprechenden Helm tragen. Für die Einhaltung sind laut Gesetzesentwurf Eltern oder andere Aufsichtspersonen zuständig. Strafen bei Nichteinhaltung sieht diese Regierungsvorlage aber keine vor.
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