Irving-Hattrick
Das Rupertinum hatte es 1977 ersteigert, als in der Fachwelt bereits bekannt war, dass es sich hier um einen Fall von Raubkunst handelt.
Auch wenn derzeit noch nicht ganz klar sei, ob die Rückgabe rechtlich überhaupt verpflichtend sei, gebe es jedenfalls eine "Verpflichtung im Sinne der historischen Gerechtigkeit". Denn es bestehe kein Zweifel, "dass es sich hier um Raubkunst handelt", so Brenner.
Die Restitution sei mit dem Koalitionspartner ÖVP bereits abgestimmt. Derzeit werde noch geprüft, ob bei einer Rückgabe mögliche Forderungen Dritter gegenüber dem Land entstehen können, vor allem aber gelte es jetzt, die Erben ausfindig zu machen und zu informieren. Derzeit wird das Gemälde im Depot des Museums der Moderne in Salzburg aufbewahrt.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.