Vergangenes Jahr hatte der Bund den Beziehern von Mindestpensionen einen Energiekostenzuschuss gewährt. "Davon hat er sich jedoch heuer wieder verabschiedet", so Scharer. "Leider werden zu viele Maßnahmen - vor allem jene, die den sozial benachteiligten Menschen zugutekommen - auf die Länder abgewälzt."
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Das Land Salzburg müsse ebenso wie andere Gebietskörperschaften kräftig sparen, das sei ein Grund, warum der Heizkostenzuschuss reduziert werden musste. Ein weiterer Grund seien der bisherige milde Winterverlauf und deutlich niedrigere Energiekosten im Vergleich zum Spitzenwert von mehr als einem Euro pro Liter im vergangenen Winter.
Wer bekommt den Zuschuss?
Einen Heizkostenzuschuss erhalten Personen mit eigenem Haushalt, die im Land Salzburg ihren Hauptwohnsitz haben und deren monatliches Nettoeinkommen die angeführten Richtsätze (Alleinlebende 800 Euro, Ehepaare, Lebens- und Haushaltsgemeinschaften 1.200 Euro und pro Kind im Haushalt 200 Euro) nicht überschreitet. Dazu zählen auch Senioren, die zu ihrer Pension eine Ausgleichszulage erhalten.
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