Freileitung

Joker der 380er-Gegner stach nicht

Salzburg
24.07.2017 17:02

Die Naturschutzgutachter des Planungsbüros REVITAL fungieren seit langem als Partner des Verbundes: Ein klassischer Fall von Befangenheit im Verfahren, so die Anwälte der Freileitungsgegner. Das Bundesverwaltungsgericht unterbrach deshalb die Anhörung, entschied dann: Keine Befangenheit, es wird fortgesetzt!

Die nichtamtlichen Sachverständigen des Osttiroler Planungsbüros REVITAL standen beim Streit um die 380-kV-Freileitung am Montag wieder einmal im Mittelpunkt. Anwalt Dr. Adolf Concin: "In einer Broschüre der APG wird REVITAL als Partner der APG für innovative Projekte aufgeführt, es gab eine regelmäßige Zusammenarbeit und REVITAL war Auftragnehmer für den Verbund."

Die Osttiroler Naturraumplaner waren aber dennoch in erster Instanz ebenso wie bei der jetzigen Anhörung beim Bundesverwaltungsgericht als Sachverständige tätig. Daher gebe es, so Concin, einen klaren Befangenheitsgrund.

Concins Befangenheitsantrag schlossen sich alle Anwälte und Beschwerdeführer der Freileitungsgegner an, das Gericht unterbrach deshalb die Anhörung um mehr als eine Stunde. Ex-Naturschutzbund-Präsident Hans Kutil: "Es ging dabei auch um eine REVITAL-Studie, die innovative Verfahren zur Landschaftsbild-Bewertung bei Umwelt-Prüfverfahren entwickeln sollte. Dieses Forschungsprojekt war identisch mit dem seit 2012 laufenden Behörden- und Gerichtsverfahren." Anwalt Dr. Wolfgang List für die IG Erdkabel: "Eindeutiger geht es nicht. Vom Gesetz her reicht schon der Anschein der Befangenheit, um Experten zu entlassen."

Das Gericht aber sah keinen Befangenheitsgrund und setzte die Verhandlung fort: "Frustrierend und ärgerlich", beurteilte Anwalt Adolf Concin die Stimmung bei den Freileitungsgegnern nach dieser Entscheidung: "Die Behörden-Sachverständigen bewegen sich nicht und unsere fachliche fundierten Stellungnahmen zeigen keinen Einfluss auf das Gericht."

Verbrechen an unserer Weltlandschaft
Der negative Einfluss der Freileitung auf Flora und Fauna war ebenso ein Thema. Eigens dazu war eine Delegation aus Werfen, darunter SP-Gemeindevertreterin Sonja Schnöll und Imker Hans Egger angereist: "Weil die Freileitung unsere wichtigsten Naherholungsgebiete im Hölln-, im Imlau- und im Blühnbachtal kaputt machen würde." Werfens Tourismus-Obmann Karl Obauer hatte einen dramatischen Appell an Landeshauptmann Wilfried Haslauer gerichtet: "Zerstört unsere Heimat nicht mit dieser Steinzeit-Technik, der Plan ist ein Verbrechen an unserer Weltlandschaft."

Doch die Rodung von 189 Hektar Wald beurteilt der Forst-Sachverständige Dipl. Ing. Kaltenleitner "als vernachlässigbar gering". Sein Kollege Christian Tomiczek (für die Projekt-Gegner) kritisiert das scharf: "Diese Aussage ist nicht nachvollziehbar."

Wolfgang Weber, Kronen Zeitung

Stierwascher:
"Des Gericht hat an Befangenheitsantrag abglehnt. Gut zu wissen, denn i bin zu 100 Prozent befangen, wenn i mein Antrag stell: Unter die Erde mit dem Kabel - und a Ruh is"

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