13.000 Skiunfälle

Immer mehr Schnellverfahren nach Skiunfällen

Salzburg
15.02.2011 18:54
Der Zusammenstoß auf der Schmittenhöhe, bei dem der EU-Parlamentarier Othmar Karas schwer verletzt wurde (Infobox), war Tagesgespräch in Zell. Nicht nur wegen des prominenten Opfers, sondern auch aufgrund des Blitz-Verfahrens vor Gericht, bei dem ein britischer Ex-Polizist zu einer Geldstrafe verdonnert wurde (Infobox). An die 13.000 Skiunfälle ereignen sich jeden Winter auf Salzburgs Skipisten. Und immer öfter stehen die Beteiligten nur Stunden oder Tage später vor dem Richter.

Das Schnellverfahren gegen jenen britischen Urlauber, der den VP-Politiker Othmar Karas auf der Zeller Schmittenhöhe angefahren hatte, sorgte für großes Aufsehen. Andi C. (53) aus Leeds saß nämlich nur fünf Tage später auf der Anklagebank des Zeller Bezirksgerichts und wurde wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung zu 1.500 Euro Strafe verurteilt.

Ausländische Beteiligte schwer zur Verantwortung zu ziehen
Auch ein anderer Politiker geriet wegen eines derartigen Blitz-Verfahrens in die Schlagzeilen: Dieter Althaus, damals noch Ministerpräsident von Thüringen, hatte am Neujahrstag 2009 eine 41-jährige Slowakin angefahren, die an den Folgen des Unfalls starb. Der Prozess dauerte gerade einmal 40 Minuten und wurde nur einen Tag nach der Anklageerhebung eröffnet.

Solche Verfahren vor dem Schnellrichter finden immer öfter an den Bezirksgerichten in den Gebirgsgauen statt. "Besonders wenn ausländische Urlauber beteiligt sind", wie Salzburgs Gerichtspräsident Hans Rathgeb bestätigte. "Wir wissen aus Erfahrung, dass es in Ländern wie Italien oder England extrem schwierig ist, den Unfallverursacher zur Verantwortung ziehen. Die Rechtshilfeansuchen dauern ewig oder wir bekommen gar keine Antwort", so Rathgeb.

"Auf keinen Fall wird hier etwas übereilt entschieden"
Geregelt sind diese Blitz-Verfahren in § 451 Absatz 3 der Strafprozessordnung. "Dort ist ganz klar festgelegt, dass der Beschuldigte dieser Vorgehensweise ausdrücklich zustimmen muss. Der Angeklagte verzichtet damit auf die gesetzlich vorgesehene dreitägige Vorbereitungszeit", erklärte Rathgeb und fügte hinzu: "Es müssen auch alle für das Urteil relevanten Unterlagen wie die Anzeige durch die Polizei etc. vorliegen. Auf keinen Fall wird hier etwas übereilt entschieden, sondern es handelt sich um ein ganz normales Strafverfahren."

von Gernot Huemer, Kronen Zeitung

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